Aktuelle Fördermittel für Solar- und Heizungsanlagen

Energiesparen ist voll im Trend. Deswegen lohnt es sich, über einen Heizungstausch nachzudenken, da die Heizungen den größten Teil des Energieverbrauchs eines Haushalts verursachen. Es gibt in diesem Zusammenhang viele Zuschüsse und Darlegen, beispielsweise vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dazu kommen noch Förderungen von regionalen und privaten Anlaufstellen. Da sich die Förderprogramme stark unterscheiden (beispielsweise nach Energieträger, Heizungsart und Immobilie), ist es schwierig, die jeweils besten Angebote zu finden. Eine Auflistung der zur Zeit aktuellen Förderprogramme für Solaranlagen und Heizungen finden sich auf “Heizsparer.de”, einem unabhängigen Online-Portal.

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Sinken die Heizkosten nach einer Sanierung nicht, so kommt der Rebound-Effekt zum Tragen

Wird ein existierendes Wohngebäude energetisch saniert, so kann der Energiebedarf dieses Gebäudes im Bestfall um bis zu 80 Prozent zurückgehen. In manchen Fällen bleibt die Einsparung aber hinter den Erwartungen zurück, was die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ratlos und enttäuscht zurücklässt. Oftmals ist es aber so, dass die Bewohnerinnen und Bewohner nach einer solchen Sanierung ihr Verhalten ändern. Es wird nicht mehr so sparsam geheizt wie zuvor und deswegen geht der Verbrauch auch nicht wie erwartet zurück.

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Regenerative Heizsysteme werden weiter gefördert

Wie bereits mehrmals angesprochen, wurde die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) kürzlich durch die Bundesregierung angepasst. Biomasseheizungen sind von den aktuellen Modifikationen besonders betroffen. Dennoch bleiben die Fördersätze, die für regenerative Heizsysteme zur Verfügung stehen, weiterhin attraktiv. Sie offerieren auch Chancen im Bereich der Solarthermie. Beim Einbau einer neuen Gasheizung existiert im Gegensatz dazu keine Förderung mehr, auch nicht dann, wenn eine Ölheizung dadurch ersetzt wird.

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Kosten und Energie sparen mit smarten Heizungssteuerungen

Um Wohnräume energieeffizient und smart zu heizen sind zwei Produkte erforderlich: Raumthermostate und Heizkörperstellantriebe. Die “DuoFern”-Lösungen von Rademacher sind beispielsweise dazu in der Lage, direkt via Funk zu kommunizieren. Dabei misst das Raumthermostat die Zimmertemperatur und schickt dann die gewonnenen Informationen an den oder die Stellantriebe. Letztere können so programmiert werden, dass sie beim Erreichen einer zuvor definierten Temperatur die Heizkörper abschalten.

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Bestandsgebäude mit erneuerbaren Heizungen ausstatten

Das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl ist schlecht für das Klima und wird zudem ständig teurer. Auch der Gesetzgeber sorgt dafür, dass der Einsatz der genannten Energien zum Auslaufmodell wird. Deswegen ist es wichtig, dass sich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit der Frage auseinander setzen, wie sie ihre Wohnungen am besten mit Hilfe erneuerbarer Energien beheizen können. Dies ist nämlich in den meisten Fällen problemlos möglich.

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Tipps zum dauerhaften und effizienten Energiesparen

Viele Energiespartipps, die sich einfach umsetzen lassen, sind vielen Menschen bekannt. Dazu gehören unter anderem das Deaktivieren des Standby-Modus von elektrischen Geräten, das kurze Stoßlüften und der Verzicht auf das Vorheizen von Backöfen. Zur Zeit gewinnen solche Tipps stetig an Bedeutung. Das ist nicht nur wegen des Klimaschutzes, sondern auch wegen der stark steigenden Energiepreise der Fall. Es gibt aber noch weitere Tipps, die über die ebengenannten Maßnahmen hinausgehen und deshalb von Interesse sind.

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Plattenbau als energieautarkes Haus

Die Nebenkosten steigen ständig und stellen somit nicht nur für die Eigentümer von Gebäuden, sondern auch für Mieter ein großes Problem dar. In den letzten 20 Jahren haben sich die Stromkosten verdoppelt, jetzt schnellen die Heizkosten nach oben, nicht zuletzt aufgrund der CO2-Aufschläge. Auch die Rechnungen der Handwerker, die Wartungen und Reparaturen durchführen, steigen immer mehr. Die zunehmende finanzielle Last reduziert die AGW (Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft) auf eine neuartige Art und Weise.

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In der Steuererklärung für 2021 kann eine energetische Sanierung geltend gemacht werden

Wer eine energetische Sanierung an seinem Haus durchgeführt hat, ist dazu in der Lage, die damit zusammenhängenden Kosten in der Steuererklärung für das Jahr 2021 gelten zu machen. Die Steuerlast kann auf diese Weise über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg um 20 Prozent, bis hin zu einem Maximalbetrag von 40.000 Euro, gesenkt werden. In diesem Zusammenhang können unter anderem neue Heizungen, Wärmedämmungen oder auch Wärmeschutzfenster angegeben werden.

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Fachhandwerker können mit dem Smartset-Portal von WOLF Zeit einsparen

Für das digitale Eigenheim ist es wichtig, die Haustechnik digital zu gestalten. Das bedeutet, dass sie sich über Smartphones und Tablets beziehungsweise Computer steuern lassen muss. Zu diesem Zweck bietet WOLF ein Schnittstellenmodul namens “WOLF Link” an, mit dem man die Funktionalität der Produkte des Unternehmens so erweitern kann, dass sie in die Lage versetzt werden, über das Internet zu kommunizieren. Handwerksbetriebe sind in diesem Zusammenhang dazu in der Lage, das digitale, kostenlose “WOLF Smartset Portal” als Bedienoberfläche zu nutzen. Die Webseite www.wolf-smartset.com bietet alle Funktionalitäten, die für Handwerker wichtig sind.

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Hauskäufer müssen energetisch Nachrüsten

Ältere Wohnhäuser befinden sich oft in einem schlechten energetischen Zustand. Viele von ihnen wurden nicht oder nur in Teilen modernisiert. Deswegen wird es unter Umständen gesetzlich gefordert, solche Altbauten nach dem Kauf energetisch nachzurüsten. Konkret gibt es dreierlei Nachrüstpflichten für Käuferinnen und Käufer von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Zunächst ist es erforderlich, die Warmwasser- und Heizungsleitungen zu dämmen, die sich in ungeheizten Räumen befinden. Zweitens müssen diejenigen Heizungen ausgetauscht werden, die älter als 30 Jahre sind. Und drittens sind oberste Geschossdecken, die über keine Dämmung verfügen, mit einer solchen zu versehen. Für all diese Maßnahmen haben die Hauskäufer zwei Jahre Zeit. Generell gilt, dass die Häuser, die vor dem Jahr 2002 gebaut wurden, von der Nachrüstpflicht betroffen sind. Positiv ist in diesem Zusammenhang zu vermerken, dass sich die dazu erforderlichen Investitionen wirtschaftlich rechnen.

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