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Energetische Sanierung: Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2018

Auch in diesem Jahr müssen Hauseigentümer gesetzliche Änderungen beachten. So haben am 1. Juli 2018 die ersten Pflicht-Energieausweise für Altbauten ihre Gültigkeit verloren. Beim Umstieg auf erneuerbare Energien gelten bereits seit Jahresbeginn neue Regelungen: Wer staatliche Fördermittel für seine Ökoheizung in Anspruch nehmen will, muss die Antragstellung noch vor Erwerb der Heizung abwickeln. Die Förderhöhe bleibt gleich. Bei der Förderung von Solarstromspeichern gibt es dagegen seit Januar weniger Zuschuss. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. „Gerade bei der Förderung lohnt es sich, Bescheid zu wissen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „So sparen Hauseigentümer bares Geld.“ Detaillierte Auskunft zu allen Änderungen geben Gebäudeenergieberater vor Ort. Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.

Nicht sanierte Wohnhäuser verbrauchen hierzulande im Schnitt 150 bis 250 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter und Jahr. Das ist nicht nur klimaschädlich und kostet Hauseigentümer viel Geld. Undichte Fenster und kalte Wände vermindern außerdem den Wohnkomfort. Bei der Wahl der richtigen Sanierungsmöglichkeiten für das eigene Gebäude helfen qualifizierte Energieberater. Sie wissen auch, welche Neuerungen rund um den energetischen Zustand von Gebäuden es zu beachten gilt.

Wollen Eigentümer die Wärmeversorgung ihres Gebäudes auf erneuerbare Energien umstellen, können sie auch in diesem Jahr Förderzuschüsse des Bundes erhalten. Bei der Antragstellung für Ökoheizungen gilt allerdings seit diesem Jahr eine neue Frist. So müssen Hauseigentümer bereits vor dem Kauf ihrer Erneuerbaren-Energien-Heizung den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Bisher reichte es aus, die Fördermittel innerhalb von neun Monaten nach dem Kauf der neuen Heizung zu beantragen. Dr. Klaus Keßler von der KliBA Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis rät deshalb Interessenten von Pelletheizungen, Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen dazu, sich bereits vor dem Kauf mit dem Förderantrag zu befassen. „Die BAFA-Anträge zu stellen, lohnt sich in jedem Fall. Die Höhe der Fördergelder hat sich nicht geändert“, so Keßler.

Finanzielle Fördermittel vom Bund gibt es auch beim Kauf von Solarstromspeichern. Eigentümer kleinerer und mittlerer Solaranlagen können beim Erwerb eines entsprechenden Stromspeichers die zinsverbilligten Kredite der staatlichen KfW Bankengruppe in Anspruch nehmen. Das Förderprogramm läuft jedoch Ende des Jahres aus. Bis dahin können Privatpersonen und Unternehmen den Kredit mit einem zehnprozentigen Tilgungszuschuss beantragen. Der Zuschuss sank um drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Interessierte sollten sich bei der Antragstellung beeilen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Nachfrage meist hoch, die Fördermittel jedoch begrenzt. Alternativ gibt es Förderprogramme der Länder.

2018 ist auch das Jahr, in dem die ersten Pflicht-Energieausweise ihre Gültigkeit verloren haben. Hauseigentümer sollten daher prüfen, ob sie noch in diesem Jahr einen neuen Ausweis beantragen müssen. Betroffen sind alle vor 1966 gebauten Häuser, die neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Sie benötigen seit Juli 2008 einen Energieausweis mit zehnjähriger Laufzeit. Seit 1. Juli 2018 müssen die ersten obligatorischen Ausweise also erneuert werden. Für Hauseigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sind die Ausweise nicht verpflichtend. Steht jedoch ein Nutzerwechsel bevor, muss neuen Miet- oder Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden.

Energieausweise für Gebäude, die nach 1966 errichtet wurden, verfallen ab nächstem Jahr Schritt für Schritt. „Wann und wo ein neuer Ausweis beantragt werden muss, beantworten qualifizierte Energieberater“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Sie beraten Hauseigentümer auch bei der Wahl des richtigen Ausweises und klären über noch kommende Änderungen auf.“

Weitere Informationen: www.zukunftaltbau.de