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Doppelte Kosten vermeiden, heute die Standards der Zukunft fördern

ifeu, das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, hat vor dem Finanzausschuss des Bundestages zur „steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum“ Stellung genommen. Laut Geschäftsführer Dr. Martin Pehnt sollte die Bundesregierung nur technisch zeitgemäße Maßnahmen fördern, die den Gebäudestandards der Zukunft genügen. Sonst drohen doppelte Ausgaben und doppelte Arbeit.

Screenshot: DeinEnergieportal

„Grundsätzlich begrüßen wir die steuerliche Förderung sehr“, sagt Dr. Martin Pehnt. Denn statt zu sinken, stagniere der Wärmeenergiebedarf in den letzten Jahren ebenso wie der Anteil erneuerbarer Energien. Pehnt: „Mit den heutigen Mitteln werden bei Gebäuden weder die Klimaziele für 2020 noch 2030 erreicht.“

Um die zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen effektiv und erfolgreich einzuleiten, müsse die Bundesregierung die Möglichkeiten zu Abschreibung zügig umsetzen. „Es darf nicht dazu kommen, dass Hauseigentümer jetzt monate- oder sogar jahrelang die Hände in den Schoß legen, um zu warten, dass die angekündigte steuerliche Förderung tatsächlich in Kraft tritt“, warnt Pehnt.

Der Gebäudeexperte des ifeu rät außerdem dazu, nur technisch zeitgemäße Maßnahmen steuerabzugsfähig zu machen. „Wenn jetzt Maßnahmen gefördert werden, die die notwendigen Standards für einen klimaneutralen Gebäudebestand nicht erfüllen, dann müssen beispielsweise Fassaden in zehn oder 20 Jahren erneut saniert werden – das würde zu doppelten Kosten und doppeltem Aufwand für Staat und Wohnungswirtschaft führen“, so Pehnt. Das Niveau der Maßnahmen sollte dem inzwischen bei Neubauten üblichen Standard „KfW 55“ bzw. dem „KfW-Einzelmaßnahmenstandard“ entsprechen – mit Ausnahmen bei denkmalgeschützten oder erhaltenswerten Bauteilen. Öl- und Gaskessel sollten generell von der Förderung ausgenommen und nur Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien gefördert werden.

Bestätigung von unabhängigen Effizienzexperten wesentlich

Pehnt weist vor dem Finanzausschuss darauf hin, dass eine unabhängige Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten bei größeren Maßnahmen wichtig sei für die Qualität der Maßnahmen – analog zum Vorgehen der KfW-Förderung. Die im Gesetzestext vorgeschlagene Fachunternehmererklärung reiche hier nicht aus. „Ich schlage aber vor, eine Liste von niederschwelligen Maßnahmen von der Expertenbestätigung auszunehmen“, sagt Pehnt. Dass die energetische Sanierung nun auch mit Steuererleichterungen unterstützt werden solle, biete eine neue Chance: Ein knappes Drittel der Deutschen machen ihre Erklärungen mit einem Steuerberater. Darum müssten die Steuerberater durch eine Kampagne mit einem Grundwissen über energetische Sanierungen ausgestattet werden. „Das würde sie zu Promotoren der Sanierung machen.“

Weitere Informationen: www.ifeu.de