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Austauschpflichtige Heizungen können bezuschusst werden

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass Heizkessel nach einer Betriebsdauer von 30 Jahre ausgetauscht werden müssen. Bislang war es so, dass Hauseigentürmer und Hauseigentümerinnen, deren Heizung diese Frist überschritten hatte, keine Bundesfördermittel in Anspruch nehmen konnten, wenn sie eine neue Heizung einbauen wollten. Das hat sich dieses Jahr geändert und es ist an sofort möglich, auch für austauschpflichtige Heizkessel, die über 30 Jahre alt sind, Zuschüsse zu bekommen.

Fördermittel können jetzt erstmals auch für austauschpflichtige Heizungen beantragt werden (Foto: Zukunft Altbau)

Die Förderbedingung hat sich mit der Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ am 1. Januar 2021 geändert. Der Tausch der alten Heizung gegen ein klimafreundliches Modell wird mit 20 bis 50 Prozent bezuschusst. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Art der neuen Heizung ab. „Wer vom Betriebsverbot betroffen ist, hat durch die Neuregelung Glück gehabt. Mit der Förderung wird der Tausch der alten Heizung jetzt finanziell viel attraktiver“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Das gilt allerdings nur für den Einbau von Heizungen, die mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

Rund zwei bis drei Millionen Heizungen in Deutschland dürften älter als 30 Jahre alt sein, schätzen Experten. Sie sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel belasten. Es gilt daher ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen. In diesem Jahr müssen alle vor 1991 eingebauten Heizungen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt. Auch wer seine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, darf die Heizung weiter betreiben.

Förderung so hoch wie nie

Für den Klimaschutz ist es wichtig, die alten Wärmeerzeuger durch möglichst CO2-arme Anlagen zu ersetzen. Die Förderung des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt dazu nun auch für austauschpflichtige Heizungen wichtige finanzielle Anreize. Für sie gelten ab sofort die gleichen Fördersätze wie für Heizungen, die nicht von der Austauschpflicht betroffen sind. Eine Gasheizung, die für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, wird mit 20 Prozent gefördert. Bei Gas-Hybridheizungen und Solarthermieanlagen sind es 30 Prozent der Investitionssumme. Wer auf eine Wärmepumpe, eine Biomassenanlage oder eine Erneuerbare-Energien-Hybridheizung setzt, kann mit einer Förderhöhe von 35 Prozent rechnen. Zusätzlich zu den Fördersätzen für die Heizung gewährt das BAFA eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozentpunkten, wenn Hauseigentümer ihre Ölheizung ersetzen. Außerdem gibt es noch eine Energieberatungsprämie von fünf Prozentpunkten, der sogenannte iSFP-Bonus. Maximal sind also 50 Prozent Förderung möglich.

Heizungstausch kann auch schon nach 20 Jahren sinnvoll sein

„Der Umstieg auf nachhaltiges Heizen wird so stark gefördert wie nie“, sagt Frank Hettler und rät gleichzeitig davon ab, mit dem Kesseltausch bis zum Betriebsverbot zu warten: „Bereits ab einem Alter von 20 Jahren kann sich der Wechsel zu einem modernen Wärmeerzeuger lohnen. Der Heizungswechsel sollte gut geplant und passend zum Gebäude sein. Unterstützung dabei bieten Gebäudeenergieberater.“

Weitere Informationen: www.zukunftaltbau.de