Bestandsgebäude mit erneuerbaren Heizungen ausstatten
Das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl ist schlecht für das Klima und wird zudem ständig teurer. Auch der Gesetzgeber sorgt dafür, dass der Einsatz der genannten Energien zum Auslaufmodell wird. Deswegen ist es wichtig, dass sich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit der Frage auseinander setzen, wie sie ihre Wohnungen am besten mit Hilfe erneuerbarer Energien beheizen können. Dies ist nämlich in den meisten Fällen problemlos möglich.
Die Installation einer Wärmepumpe oder der Anschluss an ein erneuerbar gespeistes Wärmenetz werden künftig in den meisten Fällen die Technologien der Wahl sein, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Insbesondere ältere Gebäude müssten jedoch mit energetischen Sanierungsmaßnahmen fit für die Nutzung der Erneuerbaren gemacht werden. Das reduziert den Wärmeverlust des Hauses und senkt so die erforderliche Vorlauftemperatur der Heizung auf maximal 55 Grad Celsius. Erst unterhalb dieses Temperaturniveaus arbeiten Wärmepumpen und erneuerbare Wärmenetze effizient. Informationen dazu gibt eine neue Internetseite: www.ee-fit.de
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de. Die Preise für Öl und Erdgas sind in den vergangenen Monaten kräftig gestiegen. Vor einem Jahr lagen die Kosten für eine Kilowattstunde noch bei sieben Cent – nun ist der Preis rund doppelt so hoch. Auch die steigende CO2-Bepreisung wird die Kosten für fossile Heizungen weiter erhöhen: Am 1. Januar 2022 ist die im vergangenen Jahr eingeführte Bepreisung von 25 auf 30 Euro pro Tonne Kohlendioxid (CO2) angestiegen. Wer etwa eine Ölheizung nutzt, zahlt nun 9,5 Cent pro Liter zusätzlich zu den Brennstoffkosten. Die Bepreisung wird bis 2025 jedes Jahr planmäßig erhöht, danach ist von einer weiter steigenden Abgabe auszugehen.
Preise von Öl und Erdgas steigen, Gesetzgeber setzt auf Erneuerbare
Hinzu kommt der Druck des Gesetzgebers. Schon von 2024 an muss jede neu eingebaute oder ausgetauschte Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Mittelfristig wird das das Aus für Öl- und Gasheizungen bedeuten.
Gebäude werden künftig mit erneuerbaren Energien heizen und Warmwasser erzeugen. „Die meisten älteren Häuser müssen jedoch fit gemacht werden für den Einsatz einer Wärmepumpe oder den Anschluss an ein erneuerbar gespeistes Wärmenetz“, weiß Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Je nach energetischem Zustand des Hauses bedeutet das, zumindest einzelne Bauteile wie Dach, Fassade, Fenster oder Kellerdecke gut zu dämmen, nach Möglichkeit Flächenheizungen einzusetzen und den Heizkreislauf hydraulisch abgleichen zu lassen.“ Die Maßnahmen verringern den Wärmeverlust des Gebäudes. Die Vorlauftemperatur der Heizung kann dann niedriger ausfallen, ohne dass die Raumtemperatur im Gebäude sinkt. Das ist eine wichtige Voraussetzung: Wärmepumpen, aber auch Wärmenetze arbeiten umso effizienter, je niedriger die Temperatur des benötigten Heizwassers – die sogenannte Vorlauftemperatur – ist.
Dämmen, Flächenheizungen und hydraulischer Abgleich
Neben der Sanierung von einzelnen Teilen der Gebäudehülle ist die Art der Heizkörper ein wichtiges Element, um die Häuser auf das Zeitalter der erneuerbaren Energien vorzubereiten. Flächenheizungen in Boden, Wand oder Decke schaffen behagliche Wärme mit deutlich geringeren Temperaturen als kleine Heizkörper, die gerade in älteren Gebäuden noch Standard sind. Das muss aber nicht immer sein. In Häusern mit relativ gutem Effizienzniveau können auch bereits größere herkömmliche Heizkörper ausreichen. Das erspart größere Umbauarbeiten. In einigen Fällen können sogar die alten Heizkörper unverändert in Betrieb bleiben. Das ist immer dann möglich, wenn bereits Dämmmaßnahmen durchgeführt wurden, die zu deutlichen Effizienzsteigerung geführt haben. Dadurch sind die vorhandenen Heizkörper für das alte Heizsystem überdimensioniert und somit ausreichend groß für die neue Heizung mit niedrigerer Vorlauftemperatur.
Eine weitere erforderliche Maßnahme ist der hydraulische Abgleich. Wichtig: Er sollte unbedingt nach dem Berechnungsverfahren B ermittelt werden. Das ist zwar aufwendiger, aber deutlich effektiver als das Verfahren A auf Basis von flächenbezogenen Schätzwerten. Mit dem Verfahren B berechnen Fachleute die genaue Heizlast für jeden einzelnen Raum und jeden Heizkörper. Mit dem Ergebnis lässt sich das Heizsystem optimieren und die exakte Leistungsanforderung an die Wärmepumpe klären. Dies ermöglicht einen besonders effizienten und kostensparenden Betrieb.
Schritt für Schritt vorgehen
Eine Gebäudeenergieberatung zeigt auf, wie das Haus Schritt für Schritt fit für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien gemacht werden kann. In einem persönlichen Gespräch und bei einem Rundgang vom Keller bis unters Dach nimmt eine Energieberaterin oder ein Energieberater alle Daten auf, identifiziert energetische Schwachstellen und schlägt Sanierungsmaßnahmen vor. Am Ende der Beratung steht der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Die Maßnahmen können nacheinander und mit zeitlichem Abstand voneinander umgesetzt werden. Nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten kann dann beispielsweise eine Wärmepumpe, auch in Verbindung mit einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage, installiert werden.
In Gebäuden, die etwa aus Denkmalschutzgründen nicht hinreichend gedämmt werden können und so eine höhere Vorlauftemperatur der Heizung benötigen, können die Eigentümer auf eine Pelletheizung setzen. Sie liefert gleich hohe Temperaturen wie eine Gasheizung und setzt auf Holz als nachwachsende Ressource. Da Holz im Gegensatz zu den praktisch unbegrenzt verfügbaren erneuerbaren Energien Sonne und Wind aber ein endlicher Rohstoff ist, sollte er nur in solchen eng eingegrenzten Fällen eingesetzt werden.
Dämmmaßnahmen und eine neue Heizung werden vom Bund mit hohen Zuschüssen finanziell unterstützt. Die Förderung liegt je nach Maßnahme bei bis zu 55 Prozent. Auch die Energieberatung wird gefördert: Hier übernimmt der Staat 80 Prozent.
Weitere Informationen: www.zukunftaltbau.de