Austauschpflichtige Heizungen können bezuschusst werden
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass Heizkessel nach einer Betriebsdauer von 30 Jahre ausgetauscht werden müssen. Bislang war es so, dass Hauseigentürmer und Hauseigentümerinnen, deren Heizung diese Frist überschritten hatte, keine Bundesfördermittel in Anspruch nehmen konnten, wenn sie eine neue Heizung einbauen wollten. Das hat sich dieses Jahr geändert und es ist an sofort möglich, auch für austauschpflichtige Heizkessel, die über 30 Jahre alt sind, Zuschüsse zu bekommen.
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