News

Seit dem 1. März gibt es mehr Geld vom Bund für die Sanierungsplanung

Seit dem 1. März 2015 gelten neue Richtlinien zur Energieberatung vor Ort. Nach Erlass durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) steigen die Zuschüsse für die Beratungen. Zudem kann zwischen zwei Beratungsvarianten gewählt werden.

Statt der bisherigen 50 Prozent werden seit dem 1. März 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Der Höchstbetrag für Ein- und Zweifamilienhäuser, der bislang 400 Euro betrug, beträgt jetzt 800 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten steigt der Höchstbetrag von 500 auf 1.100 Euro. Zusätzlich darf die Beratung mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Die Fördermittel dürfen zusammen aber 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Darüber hinaus können maximal 500 Euro Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, wenn der Energieberatungsbericht in einer Wohneigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutert wird. Nicht mehr bezuschusst werden Thermografie-Aufnahmen mit Wärmebildkameras sowie Stromsparberatungen.

Grundsätzlich kann ab März 2015 zwischen zwei Beratungsvarianten ausgewählt werden: Entweder kann sich der Immobilienbesitzer ein Konzept für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erstellt lassen, oder einen “Sanierungsfahrplan” für die schrittweise energetische Sanierung. Der “Sanierungsfahrplan” enthält aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen.

Der Antrag auf Bezuschussung muss vor der Energieberatung beim BAFA gestellt werden. Den Zuschuss gibt es für alle Häuser, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige vor dem 31. Januar 2002 gestellt wurde. Außerdem ist die Vor-Ort-Beratung für dasselbe Gebäude nach bereits vier Jahren – bisher acht – erneut förderfähig.

Weitere Informationen: www.energieagentur.nrw.de/modernisierung und www.alt-bau-neu.de