Sonnenhäuser werden nach wie vor stark gefördert
Das Marktanreizprogramm (MAP) bietet immer noch eine umfassende Förderung für Sonnenhäuser und zwar sowohl mit einer als auch mit zwei Wohneinheiten. In den letzten Wochen haben aber viele Mitglieder wegen abgelehnten Förderanträgen Anfragen an das Sonnenhaus-Institut e. V. gestellt. Dieses hielt daraufhin Rücksprache mit dem dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und brachte dabei in Erfahrung, dass die Konditionen, die am ersten Januar dieses Jahres eingeführt wurden, nach wie vor gültig sind.
Auch weitgehend solar beheizte Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten werden weiterhin mit 30 Prozent gefördert. Bedingung ist, dass mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung nachweislich solar gedeckt werden.
Wahrung der Einspruchsfrist ist entscheidend
„Wir sind erleichtert, dass es lediglich eine Formulierung im Merkblatt zu den Technischen Mindestanforderungen war, die zu Missverständnissen und den Ablehnungsbescheiden geführt hat“, sagt Georg Dasch, 1. Vorsitzender des Sonnenhaus-Institut e.V. Betroffene müssen aber unbedingt dafür Sorge tragen, dass ihre Ansprüche gewahrt bleiben. Alle Antragsteller, die solche Ablehnungsbescheide erhalten haben oder gegebenenfalls noch erhalten, müssen rechtzeitig Widerspruch einlegen. „Die Wahrung der Einspruchsfrist ist entscheidend“, betont Dasch.
Laut aktueller MAP-Förderrichtlinie erstattet das BAFA für große Solarthermie-Anlagen auf Sonnenhäusern (in der BAFA-Richtlinie als „Solaraktivhaus“ bezeichnet) 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit diesem Fördersatz können die Mehrkosten für die solare Anlagentechnik nach Berechnungen des Sonnenhaus-Instituts bis zu 80, wenn nicht gar 100 Prozent abgedeckt werden. Bauleute haben dadurch weniger Kosten für die Energietechnik, profitieren umgehend und langfristig von minimalen Wärmekosten und tragen mit ihrer Sonnenhaus-Heizung zum Klimaschutz bei.
Antragszahlen deutlich gestiegen
Nach Angaben des BAFA sind in der ersten Jahreshälfte 105 Anträge für Sonnenhaus-Heizungen eingegangen. Das ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insgesamt gibt es rund 2.200 weitgehend solar beheizte Wohnhäuser und gewerblich genutzte Gebäude mit Sonnenhaus-Heizungen im deutschsprachigen Raum. Seit zirka vier Jahren nimmt der Anteil an Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten mit Sonnenhaus-Konzept deutlich zu.
Das Sonnenhaus-Institut vermittelt Fachpartner für die Planung und den Bau von Sonnenhaus-Heizungen und berät bei der Antragstellung für die BAFA-Förderung. Die E-Mail-Adresse lautet: info [at] sonnenhaus-institut.de.
Weitere Informationen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html und www.sonnenhaus-institut.de