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Förderung für Wohnungslüftungen

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude), die 2021 eingeführt wurde, ist momentan extrem beliebt. Mitte August wurde das Förderprogramm vom BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) angepasst. Dabei verfolgte man das Ziel, die Abhängigkeit von Öl und Gas aus Russland zu vermindern und gleichzeitig den Klimaschutzeffekt zu vergrößern. Nach wie vor sind Lüftungsanlagen förderfähig, wenn sie eine Wärmerückgewinnungsfunktion vorweisen können und die Planungsleistungen mitbringen, die dazu gehören.

Nachhaltig leben im eigenen Zuhause: Mit Wohnungslüftungsanlagen kann dank Wärmerückgewinnung Energie gespart werden, frische Luft und ein gesundes Raumklima inklusive. (© pressmaster / Adobe Stock / Initiative „Gute Luft“)

Zusätzlich gibt es regionale Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern, die mit der BEG kombiniert werden können. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Mit der praktischen Checkliste der Initiative „Gute Luft“ behalten Bauherren den Durchblick im Förderdschungel. 

Der Großteil der Wohngebäude in Deutschland muss dringend saniert werden, um Energie einzusparen und das Klima zu schützen. Die Bundesregierung fördert deshalb Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Seit 2021 gibt es die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Die BEG umfasst sowohl komplette Bauvorhaben an Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch Einzelmaßnahmen in der Sanierung, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich unverändert die Fachplanung und Baubegleitung bezuschussen. Seit dem 15. August 2022 treten Änderungen der BEG mit dem Ziel einer steigenden Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten in Kraft. Die Fördersätze für die Komplettmaßnahmen und auch für Einzelmaßnahmen werden angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu gewährleisten. Die Förderung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Einzelmaßnahmen) beziehungsweise bei der staatlichen Förderbank KfW (Komplettsanierung) beantragt werden. 

Der Einbau und die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind Teil der förderfähigen Baumaßnahmen. Denn Lüftungssysteme sorgen mit energieeffizienter Technologie für einen kontinuierlichen Luftaustausch und können durch die Wärmerückgewinnung viel Heizenergie einsparen. Deshalb lassen sich Wohnungslüftungsanlagen in der Sanierung als energieeffiziente „Anlagentechnik“ bezuschussen. Der angepasste Fördersatz beträgt 15 Prozent. 

Zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es regionale Förderprogramme. Bundesländer und Kommunen vergeben weitere Fördermittel, die sich oft miteinander kombinieren lassen. Eine weitere Fördermöglichkeit: Seit 2020 können Besitzer privat genutzter Wohnhäuser bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Hausbesitzer können nach §35c EstG Einkommensteuergesetz über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Investitionskosten der Lüftungsanlage von der Steuerschuld abziehen. Auch die Kosten für Handwerker, Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung lassen sich absetzen. Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung mit dem BEG ist jedoch nicht möglich. 

Um die passenden Fördermittel zu finden, sollten sich Bauherren von ihrem Energieberater, Planer oder Fachhandwerker beraten lassen. Eine weitere Hilfestellung bietet die Checkliste der Initiative „Gute Luft“ zur Beantragung der Förderung. Diese kann kostenlos unter www.wohnungs-lueftung.de heruntergeladen werden. 

Weitere Informationen: Gute Luft – Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (wohnungs-lueftung.de)