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Höhere Förderungen für energieeffiziente Neubauten

Autorin/Redakteur: Lisa Hörth, Presse- und Social Media-Managerin bei WeberHaus/gg

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Seit dem 1. Januar 2021 kombiniert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bisherigen Förderungen der KfW und BAFA. Ziel ist ein vereinfachter Prozess der Beantragung und eine stärkere Unterstützung der Bauherren beim nachhaltigen Bauen. Ab dem 1. Juli 2021 greift die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude im Bereich Wohngebäude (BEG WG).

Bungalow “myLif” von WeberHaus (Bild: WeberHaus)

Damit rentiert sich das Bauen von energieffizienten Häuser noch mehr und das sogar doppelt, wenn das Eigenheim eine weitere Wohneinheit hat. Denn mit der neuen BEG-Förderung ab dem 1. Juli 2021 ist für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus ein maximaler Zuschuss von bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit möglich. Die Baubegleitung wird bis zu 5.000 Euro gefördert. Bei einem Eigenheim mit einer zweiten Wohneinheit macht das insgesamt eine Förderung von 80.000 Euro anstatt der bisherigen Summe von 64.000 Euro aus. Neu ist, dass der Förderantrag vor der Vertragsunterzeichnung mit dem Baupartner, zum Beispiel WeberHaus, gestellt werden muss und nicht wie bisher vor Baubeginn auf der Baustelle.

Bei WeberHaus legt das Hauskonzept Home4Future, welches bereits im Standard enthalten ist, die Basis für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Es umfasst die hochdämmende Gebäudehülle ÖvoNatur Therm, eine Luft-Luft-Wärmepumpe, Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher und die Haussteuerung WeberLogic 2.0. Mit der neuen BEG-Förderung ist so ein maximaler Zuschuss von bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit möglich. Dieser Zuschuss wird nach den neuen Regelungen auch an Bauherren ausgezahlt, die nicht über die KfW einen Kredit beantragen. Für die Baubegleitung können bis zu 10.000 Euro angesetzt werden. Davon werden 50 Prozent bezuschusst.

Bungalow “myLif” von WeberHaus (Bild: WeberHaus)