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Was beim Umsteigen auf klimafreundliche Heizsysteme zu beachten ist

Anfang des Jahres trat das geänderte GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft. Für neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten gilt, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit Energien arbeiten müssen, die erneuerbar sind. In Bezug auf Bauprojekte, die außerhalb von Neubaugebieten liegen, und für bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen. Diese gelten, bis eine kommunale Wärmeplanung existiert. Generell gilt aber, dass die Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudebereich spätestens 2045 beendet sein soll.

© ArGe Medien im ZVEH

Beste Voraussetzungen also, den Umstieg auf klimafreundliches Heizen anzugehen. Insbesondere Wärmepumpen sind eine nachhaltige Alternative zur konventionellen Heizung und können dabei helfen, den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren und langfristig Heizkosten zu sparen.

Dank der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren Hausbesitzer und Bauherren vom GEG. Die neue BEG unterstützt bei der Umstellung auf eine Wärmepumpe in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Art der Wärmepumpe und der Effizienzklasse ab. Beim Heizungstausch sind bis zu 70 Prozent Förderung durch Kombination verschiedener Boni möglich und für weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung bis zu 20 Prozent. Die genauen Förderbedingungen und Antragsmodalitäten können Interessierte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einsehen.

Weitere Informationen: www.elektrobetrieb-finden.de