Wärmepumpen-Strom 2025: Umlagen entfallen bei separatem Zählpunkt
Wer eine Wärmepumpe über einen eigenen Stromzähler betreibt, kann für das Jahr 2025 rückwirkend eine Erstattung bei zwei Strompreis-Umlagen beantragen. Betroffen sind die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage. „Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kann dies eine Entlastung von rund 78 Euro bedeuten“, erklärt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Damit der Anspruch rechtzeitig geltend gemacht wird, sollten VerbraucherInnen einige Tage vor dem 28. Februar formlos den Antrag auf Rückerstattung beim Energieversorger einreichen. Viele Anbieter stellen dafür eigene Formulare oder Musterbriefe auf ihrer Website bereit, die anschließend den Netzbetreiber informieren.
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