Neues Gebäudeenergiegesetz gültig
Das seit Anfang des Monats gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgt das Ziel, ein Regelwerk für energetische Anforderungen für Bauwerke bereit zu stellen, das einheitlich ist. Darüber hinaus soll es deren Umsetzung leichter machen und den Niedrigstenergiegebäudestandard (NZEB), eine Regelung, die von der EU vorgeschrieben wurde, rechtlich verankern. Das GEG umfasst Vorgaben zur Klima- und Heizungstechnik sowie zum Wärmeschutz und zwar für Bestandsgebäude und Neubauten. Auf diese Weise soll der Energiebedarf des jeweiligen Bauwerks begrenzt werden.
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