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SolarEdge-Wechselrichter erfüllen neue Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (RFG)

SolarEdge-Wechselrichter erfüllen die EU-Verordnung 2016/631, auch als „Requirements for Generators“ (RFG) bezeichnet, welche die Einrichtung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger fordert. Die nationalen Anwendungsregeln, die am 27. April 2019 in Kraft getreten sind, führen neue technische Anforderungen ein. Diese enthalten unter anderem die Bereitstellung von Blindleistung, das Management von Batteriesystemen zur Netzstützung sowie die Erbringung von Systemdienstleistungen.

Screenshot: DeinEnergieportal

SolarEdge-Wechselrichter unterstützen die neue EU-Verordnung ohne die Notwendigkeit einer Hardware-Nachrüstung. Lediglich ein einfaches Firmware-Update ist erforderlich. Dies muss bei Anlagen mit Netzanschluss ab dem 27. April 2019 aufgespielt werden. Ein Firmware-Update bei Bestandsanlagen ist nicht notwendig, es sei denn die Anlage wird wesentlich erweitert. Installateure können die neueste Firmware unter https://www.solaredge.com/de/storedge/firmware herunterladen.

Das Firmware-Update für SetApp-fähige Wechselrichter kann direkt von einem Smartphone aus mit der mobilen SetAp-Anwendung durchgeführt werden. SolarEdge-Wechselrichter mit LCD-Bildschirm müssen über eine SD-Karte aktualisiert werden.

Da Deutschland (VDE-AR-N 4105/ VDE-AR-N 4110) und Großbritannien (ENA EREC G98 und G99) bereits ihre länderspezifischen Vorschriften definiert haben, erfüllt SolarEdge bereits diese lokalen Anforderungen. Wenn andere Länder ihre Anpassungen an die neuen Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (RFG) umsetzen werden, wird auch SolarEdge diese Standards erfüllen.

Weitere Informationen: www.solaredge.de