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Blockheizkraftwerke lohnen sich für Eigentümer von Nichtwohngebäuden jetzt noch stärker

Die EEG-Umlage für selbst verbrauchten Strom aus BHKW ist wieder auf 40 Prozent gesunken (Foto: KEA/triolog)

Immer mehr Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Betreiber von Seniorenanlagen und Krankenhäuser sowie Kommunen setzen auf hoch effiziente Blockheizkraftwerke (BHKW). Die Kraftpakete im Keller erzeugen Wärme und Strom zugleich. Nun hat sich die Abgabenlast stark verringert: Betreiber von Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis ein und über zehn Megawatt (MW) müssen künftig nur noch 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom zahlen. Die fällige EEG-Umlage reduziert sich damit von 6,79 Cent auf 2,72 Cent pro Kilowattstunde. Am 1. August 2018 hat die EU-Kommission die Reduzierung genehmigt. Darauf weist das Kompetenzzentrum KWK der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hin. Damit liegt die Abgabe wieder so hoch wie vor 2018. Die neue Regelung gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2018. „In vielen Fällen lohnen sich BHKW jetzt richtig“, sagt Florian Anders vom KEA-Kompetenzzentrum.

Die volle EEG-Umlage wurde erst zum Jahreswechsel eingeführt. Zuvor mussten die Anlagenbetreiber 40 Prozent der Umlage zahlen. Nun nehmen Bundesregierung und die EU wieder Abstand von der Erhöhung auf 100 Prozent. Die Reduzierung der Umlage gilt vorerst für das Jahr 2018. Welche Regeln 2019 gelten werden, ist noch nicht klar. Auch aufgrund dieses Hin-und-Her zögern derzeit viele Unternehmen und Kommunen, die Effizienztechnologie in ihren Nichtwohngebäuden einzusetzen. Verständlich, aber zu Unrecht, sagt Florian Anders. Wer eine wirtschaftliche Strom- und Wärmeversorgung sucht, sollte sich mit der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung befassen. Eine individuelle Beratung durch Fachleute zeige die Chancen auf, so Anders.

Die Technologie wird immer beliebter: Der KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung wächst stetig an. Von 2003 bis 2016 stieg er deutschlandweit um 38 Prozent auf 19,1 Prozent. Ein Grund dafür sind die vielen neuen BHKW im Leistungsbereich mit zehn bis 200 Kilowatt – eine Größe, die für die meisten Unternehmen und Kommunen interessant ist.

Mit der Neuregelung werden kleine und besonders große KWK-Anlagen jetzt wieder nur noch mit 40 Prozent der Umlage belastet. In der Kategorie ein bis zehn Megawatt Leistung hängt die Höhe der EEG-Umlage von der Zahl der Vollbenutzungsstunden ab – unterhalb von 3.500 Vollbenutzungsstunden liegt die Umlage bei 40 Prozent, steigt die Anzahl der Stunden, steigt auch die Umlage. Vollständig befreit von der EEG-Umlage sind nur Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind.

Weitere Informationen: www.energiekompetenz-bw.de