News

Neue Richtlinie verbietet ineffiziente Quecksilberdampflampen

Dimm- und steuerbarer LED-Hallentiefstrahler für 5-15 m Höhe
Dimm- und steuerbarer LED-Hallentiefstrahler für 5-15 m Höhe

Der Leuchtenanbieter LEDAXO hat im Hinblick auf die neue EU-Richtlinie “EuP für Büro-, Industrie- und Straßenbeleuchtung” (steht für Energy-using Products) ein Whitepaper mit den wichtigsten Fakten für die Umstellung auf LED-Leuchten veröffentlicht. Die EU-Richtlinie verbietet ab 1. Januar 2015 ineffiziente Quecksilberdampflampen (HQL), die insbesondere in Fertigungsbetrieben und Lagerhallen eingesetzt werden sowie weitere Lampentypen, die nicht den gültigen Energieeffizienzkriterien entsprechen.

“In unserem Whitepaper räumen wir mit Vorurteilen auf und erklären, warum sich die Anschaffung von LED-Leuchten nachhaltig lohnt”, sagt LEDAXO-Geschäftsführer Matthias Röder. Außerdem enthalten “Die 10 häufigsten Fehleinschätzungen im Zusammenhang mit LED Beleuchtung” praktische Tipps für die Auswahl der passenden LED-Beleuchtungslösung und geben Anwendern und Installateuren Hinweise, worauf man bei der Umrüstung achten sollte.

“Weil die Effizienz im Vergleich zu herkömmlichen Quecksilberdampflampen mehr als doppelt so groß und die Lebensdauer mit rund 50.000 Stunden eineinhalb Mal so lang ist, können gewerbliche Betriebe mit LED-Leuchten bereits heute bis zu 70 Prozent ihrer Energiekosten einsparen”, rechnet Röder vor. Dadurch amortisieren sich die LED-Leuchten bereits nach zwei bis drei Jahren. Besonders bei LED-Röhren sei es wichtig, darauf zu achten, dass diese den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, was seitens der Hersteller durch entsprechende Prüfzertifikate (VDE/TÜV) belegt werden sollte.

Weitere Informationen: www.ledaxo.de/die-10-haeufigsten-fehleinschaetzungen-led-beleuchtung

[subscribe2]