Heizung/WarmwasserHintergrund

Rechtsgutachten: Rücknahme der Heizungsregelungen im GEG rechtlich kaum möglich

Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag angekündigt, die Heizungsbestimmungen der Ampelregierung wieder zurückzunehmen. Das sorgt seit Monaten für erhebliche Unsicherheit bei Hausbesitzern wie auch in der Heizungsbranche. Die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) lässt allerdings auf sich warten. Ein vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. beauftragtes Rechtsgutachten zeigt nun, warum das Vorhaben besonders komplex ist: Eine einfache Streichung des Paragrafen 71 im GEG („Heizungsgesetz“) würde sowohl gegen Europarecht als auch gegen deutsches Verfassungsrecht verstoßen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würden Gerichte eine solche Rücknahme kassieren – mit gravierenden Folgen für VerbraucherInnen, Unternehmen und die politische Glaubwürdigkeit. Der Verband fordert daher, dass die Bundesregierung die angekündigte Novelle rechtssicher ausgestaltet.

Absatz Heizungs-Wärmepumpen – Quelle: BWP

„Wir brauchen dringend verlässliche Rahmenbedingungen im GEG und bei der Heizungsförderung“, betont BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. „Die Wärmepumpe war im ersten Halbjahr die meistverkaufte Heizungstechnologie, noch vor Gas- und Ölgeräten. Im August wurden rund 24.000 Stück verkauft. Besonders positiv: Die Wärmewende kann mit in Deutschland produzierten Anlagen umgesetzt werden. Damit geht es auch um viele tausend Arbeitsplätze in Industrie, Handwerk und Energiewirtschaft. Statt neuer Ausnahmen für Öl- und Gasheizungen benötigt der Mittelstand jetzt dringend Rechtssicherheit. Zudem senkt der Einsatz von Wärmepumpen die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Importen, für die jährlich rund 70 Milliarden Euro aufgewendet werden.“

Gerichte könnten rechtlich angreifbare Novelle stoppen
Der BWP befürchtet, dass Änderungen am GEG aus populistischen Motiven heraus beschlossen werden könnten, die vor Gericht keinen Bestand hätten. Dies würde die Wärmewende erheblich gefährden und die derzeit positive Marktentwicklung bei erneuerbaren Heizsystemen abrupt bremsen. Gleiches gilt, wenn der Paragraph nicht gestrichen, sondern inhaltlich stark abgeschwächt wird. Um Klarheit über den rechtlichen Spielraum der Bundesregierung zu schaffen, hat der Verband das Gutachten in Auftrag gegeben.
„Die seit Anfang 2024 geltende Pflicht im GEG, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, setzt zwingende EU- und Verfassungsrechte um“, erklärt Dr. Miriam Vollmer von der Energierechtskanzlei re | Rechtsanwälte, die das Gutachten verfasst hat. „Der Gesetzgeber hat Spielräume, aber er darf den Einbau reiner Gas- oder Ölheizungen nicht wieder freigeben. Auch ein Verweis auf den Emissionshandel würde nicht genügen.“

Verfassungs- und Europarecht setzen klare Grenzen
Das Gutachten verweist auf Artikel 20a des Grundgesetzes sowie auf das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Demnach würde eine Rücknahme des Paragrafen 71 im GEG die staatliche Pflicht verletzen, BürgerInnen vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Zugleich gilt das Verschlechterungsverbot: Klimaschutz darf nicht zurückgefahren werden, solange die Probleme nicht gelöst sind. Auch EU-Vorgaben wie die Lastenteilungsverordnung, die Gebäuderichtlinie (EPBD) und die Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED) machen deutlich, dass verbindliche Maßnahmen erforderlich sind. Besonders die RED verlangt, dass der Anteil erneuerbarer Energie fürs Heizen bis 2030 jährlich um 1,1 Prozent steigt.

„Insgesamt ist die 65-Prozent-Regel im GEG ein zentrales Instrument, um die europäischen Klimavorgaben einzuhalten. Sie sorgt über den Heizungstausch für mehr erneuerbare Energie, sinkenden Energiebedarf und Fortschritte bei den CO2-Zielen“, so Dr. Vollmer.

GEG als Schlüsselinstrument im Klimaschutzprogramm
Für den BWP steht fest, dass sowohl die Heizungsregelungen im bisherigen Ambitionsniveau als auch die Heizungsförderung zentrale Bausteine im Klimaschutzprogramm bleiben müssen. Die zuständigen Ministerien mussten Ende September darlegen, wie sie die CO2-Ziele im Gebäudesektor erreichen wollen. Zwar liegt der Bereich aktuell knapp im Zielpfad, doch für 2030 droht eine deutliche Verfehlung. Als wirksamste Maßnahmen nennt der Expertenrat für Klimafragen klar das GEG und die BEG-Förderung.

BWP-Position zu GEG und BEG
Parallel zum Gutachten legte der BWP eine Stellungnahme vor, die eine rechtssichere Bestätigung der Regelungen sowie die Fortführung der Förderung fordert. Die 65-Prozent-Vorgabe dürfe nicht durch weichere Erfüllungsoptionen ausgehebelt werden – insbesondere nicht durch sogenannte „H2-ready-Gasheizungen“. Solche Systeme seien aus Sicht des Verbandes keine belastbare Lösung, solange fossiles Gas nicht tatsächlich durch grüne Alternativen ersetzt werde.

Weitere Infos unter: https://www.waermepumpe.de/presse/pressemitteilungen/

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