Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt neue Baurechtsregelungen für Speicher
Die Energiewende erfordert effiziente und flexible Speicherlösungen für Strom, Wärme und Wasserstoff. Mit der jüngsten Änderung des Baurechts schafft der Bundestag nun wichtige Voraussetzungen, damit solche Speicher in Deutschland schneller realisiert werden können. Gleichzeitig wird durch die Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes die wirtschaftliche Nutzung von sogenannten Multi-Use-Speichern erleichtert, die Strom sowohl für Eigenverbrauch als auch für das Netz bereitstellen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt diese Entwicklungen ausdrücklich und sieht darin einen Schritt zur Beschleunigung des Speicher-Ausbaus. Die Regelungen treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft.

Konkret werden Speicher künftig in die Liste der im Außenbereich zulässigen Maßnahmen nach § 35 Baugesetzbuch aufgenommen. Das vereinfacht die baurechtliche Genehmigung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich und macht die Umsetzung rechtssicherer. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, betont: „Eine wichtige Hürde für den schnellen Ausbau der Speicher für eine effiziente und kostengünstige Energiewende wird damit abgebaut.“
Die Änderung des § 118 Abs. 6, Artikel 1 Energiewirtschaftsgesetz beendet zudem die bisherige Benachteiligung von gemischt genutzten Speichern bei der Netzentgeltbefreiung. Multi-Use-Speicher, die sowohl Eigenverbrauch als auch Einspeisung ins Netz ermöglichen, werden dadurch wirtschaftlich attraktiver. Körnig erläutert: „Sie nutzen die Netzanschlusskapazität effizient, reduzieren Einspeisespitzen und tragen dazu bei, die Stromversorgung zu stabilisieren und Strompreise zu senken.“
In Deutschland werden aktuell rund 25 Gigawattstunden Batteriespeicherkapazität installiert, von denen etwa 85 Prozent für Eigenverbrauch in privaten Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben genutzt werden. Ob diese Speicher künftig stärker für das Stromsystem flexibilisiert werden, hängt von der Umsetzung der neuen Multi-Use-Regelungen ab.
Der BSW-Solar unterstreicht die Bedeutung von Speichern als Schlüsselfaktor für die Energiewende und spricht sich für ein gesetzliches Ausbauziel von 100 Gigawattstunden Speicherkapazität bis 2030 aus. Um dieses Ziel zu erreichen, sind vor allem weitere Verbesserungen beim Netzanschluss großer Batteriespeicher erforderlich.
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