DIN/VDE: Schuko-Stecker jetzt solar-sicher
Steckersolargeräte, auch als „Balkonsolarkraftwerke“ bekannt, gewinnen in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglichen es Mietern und Eigentümern, auf einfache Weise Solarstrom zu erzeugen und aktiv zur Energiewende beizutragen. Mit der Veröffentlichung einer weltweit ersten DIN-Norm für diese Geräte wird nun Klarheit über Anforderungen, Sicherheit und Rechtssituation geschaffen. Die Norm schafft sowohl für Hersteller, Händler als auch Endverbraucher Rechtssicherheit und fördert zugleich die Produktsicherheit. Damit können Steckersolargeräte künftig noch einfacher und sicherer in den Haushalten eingesetzt werden.

Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 definiert, welche Anforderungen Steckersolargeräte erfüllen müssen, damit Solarmodule über einen Schuko-Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden dürfen. Mitarbeitende und Mitglieder des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) haben über mehrere Jahre intensiv an der Entwicklung dieser weltweit ersten Produktnorm mitgewirkt.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Photovoltaikanlagen sind Steckersolargeräte für Laien konzipiert. Ihre Leistung und die des Wechselrichters (AC-Leistung) sind begrenzt, sodass eine Gefährdung der Hausinstallation oder der Personen ausgeschlossen ist. Rechtliche Vereinfachungen gelten für ein bis zwei Standard-Solarmodule mit rund 400 Watt Leistung pro Modul (bis insgesamt 960 Watt) und einen Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung. Höhere Leistungen erfordern weiterhin den Anschluss durch eine Elektrofachkraft, und ab 2.000 Watt Modulleistung ist zudem die Anmeldung beim Netzbetreiber vorgeschrieben.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, kommentiert: „Die DIN-Norm für Steckersolargeräte sorgt für Rechtssicherheit bei Produzenten, Händlern und Endverbrauchern und stärkt ein stark wachsendes Marktsegment. Steckersolargeräte bieten Millionen Mieter:innen und Eigentümer:innen in Mehrfamilienhäusern eine einfache Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen.“
Derzeit sind in Deutschland rund 1,15 Millionen Steckersolargeräte mit einer kumulierten Leistung von etwa 1,14 Gigawattpeak bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Steckersolargeräte werden zunehmend auch in Kombination mit Kleinstspeichern eingesetzt. Die aktuell veröffentlichte Norm gilt jedoch nur für reine Steckersolargeräte und nicht für Geräte mit integrierten Batterien. Für diese ist in der Regel die Installation durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Eine separate Norm für steckerfertige Batteriespeicher soll demnächst vom DKE/VDE erarbeitet werden. Während reine Steckersolargeräte lediglich beim Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen, sind Batteriespeicher zusätzlich beim Netzbetreiber zu registrieren. Mit einer geplanten Überarbeitung der Netzanschlussnorm (VDE AR-N 4105) soll diese Pflicht künftig entfallen; einige Netzbetreiber setzen dies bereits um.
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