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Fördermittel als Innovations-Booster: Nutzen Sie die passenden Fördertöpfe – verpassen Sie nicht die Antragsfrist für die rückwirkende Förderung im Rahmen der Forschungszulage!

Autorin: Sabine Hentschel, Geschäftsführerin www.hentschel-foerdermittel.de/dcg

Ob bahnbrechende Energietechnologien, clevere Effizienzlösungen oder nachhaltige Materialien – gute Ideen gibt es viele. Doch um aus Konzepten echte Innovationen zu machen, braucht es nicht nur Know-how, sondern auch Kapital. Fördermittel sind hier der ideale Zündfunke: Sie verschaffen Unternehmen den finanziellen Freiraum, mutige Schritte zu gehen und Neues zu wagen.

Die Förderlandschaft in Deutschland ist dabei so vielfältig wie ein Stromnetz – mit Hauptleitungen, Nebenanschlüssen und versteckten Steckdosen voller Möglichkeiten. Wer weiß, wo er ansetzen muss, kann große Teile seiner Forschungs- und Entwicklungsarbeit staatlich kofinanzieren lassen.

Sabine Hentschel Fördermittelberaterin für F&E – Quelle: Sabine Hentschel

Ein kurzer Überblick über zentrale Förderprogramme im Bereich Forschung und Entwicklung:

  • ZIM-Förderung (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand): Der „Popstar“ unter den Förderprogrammen. Unterstützt die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Verfahren.
  • KMU-innovativ: Dieses Programm fördert gezielt die industrielle Forschung und Entwicklung in technologiegetriebenen Branchen mit hohem Innovationspotenzial. Bezuschusst werden besonders zukunftsweisende Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen.
  • Horizont Europa: Das größte Forschungs- und Innovationsförderprogramm der EU. Es stellt umfassende Mittel bereit, um die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung zu stärken.
  • Forschungszulage: Die einzige Förderung, die auch rückwirkend beantragt werden kann! Der Antrag kann bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die förderfähigen Ausgaben entstanden sind. Förderfähig sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche.

Seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 ist die Forschungszulage nochmals attraktiver geworden:

  • Die Förderquote für KMU steigt von 25 % auf 35 %.
  • Die förderfähige Bemessungsgrundlage erhöht sich auf 10 Millionen Euro, was Förderungen von bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich ermöglicht.

Was wird gefördert?

  • Eigenbetriebliche Forschung: mit 25 % bzw. 35 % (für KMU).
  • Externe Forschungsaufträge: Ab 2024 sind 70 % der Kosten förderfähig – dadurch steigt die effektive Förderung auf 17,5 % bzw. 24,5 % (für KMU).
  • Eigenleistungen eines Einzel- oder Mitunternehmers: Wenn der Inhaber selbst F&E betreibt, sind bis zu 40 Stunden/Woche mit 40 Euro/Stunde (bzw. 70 Euro ab 27.03.2024) ansetzbar.
  • Abschreibungen: Seit März 2024 können auch AfA-Kosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als förderfähige Aufwendungen geltend gemacht werden.

Wichtig: Der Antrag auf Forschungszulage kann noch bis Ende 2025 rückwirkend für alle förderfähigen Aufwendungen ab dem 01.01.2021 gestellt werden. – Antragsfrist nicht verpassen!

Der erste Förderantrag fühlt sich oft wie ein Hürdenlauf im Nebel an – man kennt grob die Richtung, doch jeder Schritt ist mit Unsicherheiten verbunden. Doch keine Sorge: Nach dem zweiten oder dritten Antrag wird aus dem Hindernisparcours eine gewohnte Strecke. Viele Programme folgen vergleichbaren Mustern.

Wer sich den Einstieg erleichtern möchte, kann auf die Unterstützung eines Fördermittel-Profis setzen – quasi einen Lotsen durch den Förderdschungel. Dieser kennt nicht nur die passenden Programme, sondern übernimmt auch den Großteil der Arbeit: von der Programmauswahl über die Antragstellung bis zur Kommunikation mit den Förderstellen.


Die Hentschel Fördermittelberatung ist spezialisiert auf Förderungen im Bereich Forschung und Entwicklung und unterstützt mittelständische Unternehmen und Konzerne schnell und praxisnah bei der Antragstellung. 

Hentschel Fördermittelberatung GmbH
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D-85774 Unterföhring (bei München)          
Fon +49/89/541 94 365

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