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Baden-Württemberg: Kommunen dürfen den Gebührensatz für das Bewohnerparken erhöhen

Seit 2020 haben die Länder die Möglichkeit, den Gebührensatz für das Bewohnerparken zu erhöhen. In Baden-Württemberg wurde diese Zuständigkeit nun an die Kommunen weitergegeben. Das erlaubt es ihnen, ihren Handlungsspielraum für den Klimaschutz besser auszuschöpfen. Das Kompetenznetz “Klima Mobil” arbeitete an einem Begleitschreiben zur Delegationsverordnung mit, das für die Kommunen nützliche Hinweise und konkrete Hilfestellung enthält.

Vergleich Bewohnerparkgebühren (alle Daten waren am 22. 06. 2021 aktuell; die Gebühren aus Nicht-Euroländern wurden nach dem am 22.06.2021 aktuellen Wechselkurs
umgerechnet (Foto: eigene Darstellung Kompetenznetz Klima Mobil)

Das Kompetenznetz Klima Mobil berät und vernetzt Kommunen, die Klimaschutz im Verkehr effektiv umsetzen wollen. Zusammen mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, der NVBW, ist die KEA-BW Teil des Kompetenznetzes.

Das Land Baden-Württemberg verlängert zudem bis Ende 2022 die Bezuschussung von Fachkonzepten zu nachhaltiger Mobilität: Förderung gibt es auch für Parkraumkonzepte. Kommunen und Kommunalverbände reichen ihren Antrag bei den zuständigen Regierungspräsidien ein. Nach Bewilligung bleiben ihnen drei Jahre Zeit für die Entwicklung ihrer Konzepte.

Radolfzell schafft attraktive Anreize

Wie sich ein Fachkonzept praktisch umsetzen lässt, zeigt Radolfzell am Bodensee. Auf Beschluss des Gemeinderates setzte die Stadtverwaltung 2017 ein Mobilitätskonzept mit einer intelligenten Parkraumbewirtschaftung in Kraft. Um den Verkehr aus der Stadt herauszuhalten, verfolgt Radolfzell die Devise „Gleiche Kosten für Parken und Busfahren“. So erhöhte die Gemeinde die Parkgebühren und senkte gleichzeitig den Preis einer Bus-Einzelfahrkarte.

Pendler zahlen je nach Parkzone für Monatstickets zwischen 30 und 60 Euro, Bewohnerinnen und Bewohner 30 Euro im Jahr für einen Stellplatz nahe der Haustür. Radolfzells Oberbürgermeister Martin Staab bestätigt: „Ein gängiger Leitgedanke ist, dem Parken im öffentlichen Verkehrsraum einen angemessenen finanziellen Wert beizumessen und den Öffentlichen Personennahverkehr zu vergünstigen. Unser Mobilitätskonzept ist äußerst wirkungsvoll und damit ein großer Erfolg. Das bedeutet einen Zuwachs an Lebensqualität für unsere Bürger und Gäste.“ 

Delegationsverordnung gibt Kommunen mehr Handlungsfreiheit

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) durfte eine Stadt bislang pro Bewohner nur zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr für solche Parkausweise erheben. Diese Preise spiegelten jedoch die tatsächlichen Kosten in städtischen Quartieren nicht wider und boten keine Anreize, auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel umzusteigen.

Inzwischen gibt es in vielen deutschen Städten und Gemeinden Überlegungen, eine umwelt- und sozialverträgliche Neubemessung der Bewohnerparkgebühren vorzunehmen. So auch in Freiburg. Im April 2021 votierte der Gemeinderat dafür, die Anpassung der Gebühren zu prüfen. „Städte wie Radolfzell und Freiburg sind positive Beispiele dafür, dass Konzepte für Klimaschutz im Verkehr effektiv umgesetzt werden können“, bekräftigt Richard Kaum vom Bereich Nachhaltige Mobilität der KEA-BW.

Weitere Informationen: Förderung qualifizierter Fachkonzepte, Nachhaltige Mobilität der KEA-BW und das Positionspapier der KEA-BW „Kommunale Handlungsmöglichkeiten für nachhaltigere Mobilität“