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Mieterstromgesetz verpufft nahezu wirkungslos

Am 25. Juli 2017 trat das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Nach einem Jahr herrscht Ernüchterung. Bislang wurde lediglich eine Leistung von 3,3 Megawatt peak (MWp) Mieterstromanlagen zugebaut. Förderfähig ist insgesamt hingegen ein Zubau von jährlich 500 MWp. Haupthindernis für die Verbreitung von Mieterstrom ist die Belastung von solar erzeugtem Mieterstrom mit der EEG-Umlage. Anders als beim Eigenverbrauch von Solarstrom wird Mieterstrom mit der vollen EEG-Umlage belastet.

Auf Initiative des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) macht sich eine Verbändeallianz jetzt für eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mieterstrom stark. Abgeschafft werden muss vor allem die Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstrom- und Mieterstromverbrauch.

Weitere Informationen: www.zveh.de