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Nationales Energieeffizienz-Etikett im Januar 2016 eingeführt

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Seit September 2015 gilt in der EU ein Energielabel für neue Heizungen. Deutschland ist jetzt einen Schritt weitergegangen und hat ein vergleichbares Etikett auch für alte Heizkessel eingeführt: Am 1. Januar 2016 ist das Label in Kraft getreten. Die Kennzeichnung gilt für Geräte, die älter als 15 Jahre sind. Sie informiert Gebäudeeigentümer, wie effizient der Wärmeerzeuger im Haus ist. Die Effizienzklassen reichen von A++ als beste bis E als schlechteste Einstufung. Vorerst ist die Energieverbrauchskennzeichnung freiwillig, ab 2017 wird die Nachetikettierung Pflicht. Über die Höhe der Heizkosten macht das kostenfreie Etikett keine Angaben, erklärt das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Programm Zukunft Altbau. „Der Heizenergieverbrauch hängt zu einem großen Teil von der energetischen Qualität des Hauses ab“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau und empfiehlt im Zuge der Etikettierung eine professionelle Gebäudeenergieberatung, um zu klären, wie am effektivsten Energiekosten eingespart werden können. Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.

In deutschen Heizungskellern herrscht bereits seit Jahren eine beträchtliche Überalterung: Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte liegt bei 17,6 Jahren. Rund 35 Prozent aller Heizungen sind sogar länger als 20 Jahre im Dienst. Über zwei Drittel fallen in die Effizienzklasse C, D oder E. Ziel des aktuellen Vorhabens ist eine Erhöhung der Austauschquote von Altheizungen auf 3,7 Prozent pro Jahr. Derzeit beträgt die Quote drei Prozent. Festgelegt ist die neue Kennzeichnungsregelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG).

Eine Messung der Heizung vor Ort ist nicht erforderlich, um das Kennzeichen auszustellen. Ausschließlich das Baujahr und der verwendete Energieträger sind Kriterien für die Einstufung. Angebracht wird das Effizienzlabel an der Vorderseite des Heizkessels. „Der Gebäudeeigentümer erhält vom Fachmann außerdem eine Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums mit Informationen zum Label“, so Petra Hegen. Mit dem Anbringen des Etiketts sollen die Verbraucher auch auf eine Gebäudeenergieberatung und daraus resultierende Energiekosteneinsparungen hingewiesen werden. Rund 12,7 Millionen Heizgeräte in Deutschland sind älter als 15 Jahre, entsprechend hoch ist das Energie- und Kosteneinsparpotenzial.

Das Heizungslabel rückt die Energieeffizienz der Heizung in den Vordergrund. Dargestellt wird dies wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen auf einer Skala von grün bis rot. Die besten Noten, A+ und A++, erhalten die Bestandsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen; etwa Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung. Auch Wärmepumpen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, fallen die diese Kategorie. Heizkessel, die ausschließlich mit den fossilen Brennstoffen Öl und Gas betrieben werden, kommen in die schlechteren Klassen A bis E. Alte Holz- und Pelletheizungen bekommen kein Etikett.

Das Label für Bestandsgeräte entspricht weitgehend dem für neue Heizungen. Zu den Betriebskosten gibt es keine Angaben. „Beide Label sagen nichts über die Höhe der Heizkosten aus“, sagt auch Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. „Eine Ermittlung der jährlichen Energiekosten wie bei Elektrogeräten ist nicht möglich.“ Der Fachmann weist als Grund auf den Energiestandard des Gebäudes hin: Ob Dach, Wand und Keller gedämmt seien und ob Wärmeschutzfenster genutzt würden, habe einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch. Diese Faktoren könnten auf dem Heizungsetikett nicht angegeben werden.

Im Zuge der Etikettierung der alten Heizung sollte jedoch geprüft werden, ob das Gebäude nicht unnötig viel Energie verbrauche, so Knapp weiter. Durch eine Heizungserneuerung könnten in Ein- und Zweifamilienhäusern, je nach Betriebsverhalten, bis zu 30 Prozent an Endenergie eingespart werden. Kommt übrigens eine Dämmung der Gebäudehülle hinzu, erhöht sich der Betrag noch einmal erheblich. Diese Chance sollten Hauseigentümer bei der Nachetikettierung ergreifen und eine finanziell geförderte Gebäudeenergieberatung in Anspruch nehmen.

Das Energieeffizienzlabel kommt schrittweise: 2016 werden nur Wärmeerzeuger etikettiert, deren Baujahr vor 1987 liegt. Diese Uraltheizungen dürfen übrigens in vielen Fällen nicht mehr betrieben werden. Die Energieeinsparverordnung verbietet in der Regel den Betrieb von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: So sind etwa Hauseigentümer ausgenommen, wenn sie seit mindestens Februar 2002 im eigenen Haus wohnen oder Heizungen unter vier Kilowatt Leistung betreiben. Nur diese Heizungen werden etikettiert, die anderen müssen erneuert werden.

Danach werden im Jahresrhythmus weitere Heizungsjahrgänge einbezogen: 2017 folgen die Baujahre 1987 bis 1991 und 2018 die Jahre 1992 bis 1993. Ausstellungsberechtigt sind Heizungsmonteure, Gebäudeenergieberater und Schornsteinfeger.

Weitere Informationen: www.zukunftaltbau.de