Neue Anforderungen und Lösungen – Schornsteine im Fokus der Gesetzgebung
Seit Januar 2022 gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Ableitbedingungen von Schornsteinen bei Festbrennstoff-Feuerungsanlagen (1. BImSchV § 19 bis 1 MW Nennwärmeleistung). Sie schreiben eine firstnahe Positionierung oder ein Überragen des Dachfirsts um mindestens 40 cm vor, um Abgase optimal in den Windstrom einzubinden und die Luftqualität in Wohngebieten zu verbessern. Die Schornsteinmündung darf nicht in der Rezirkulationszone des Gebäudes liegen, zudem sind Nachbarbebauung und Hanglagen einzubeziehen. Ziel ist es, Feinstaubbelastungen zu reduzieren und Geruchsbelästigungen für AnwohnerInnen zu vermeiden.

Für die Abgastechnikhersteller bedeutet dies eine Vielzahl neuer Aufgaben, besonders im Gebäudebestand. Qualitätsorientierte Unternehmen wie die Raab-Gruppe stellen sich diesen Herausforderungen. Mit doppelwandigen Systemen und Schachtelementen können nahezu alle gesetzlich geforderten Montagesituationen umgesetzt werden – ob freies Kragende bis 3 m (oder 6,5 m in verstärkter Ausführung), Schrägführungen bis 45 Grad oder Leichtbauschornsteine für den Innenbereich. Sollten trotz dieser Produktvielfalt keine wirtschaftlichen oder technisch vertretbaren Lösungen möglich sein, erlaubt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) unter bestimmten Bedingungen eine reduzierte Mündungshöhe. Diese lässt sich durch die Kombination emissionsarmer Feuerstätten wie dem Wodtke samurai iClean mit Blauer Engel und modernen Feinstaubabscheidern wie dem Kutzner + Weber Airjekt 1 erreichen.
Alexander Root, Geschäftsführer der Raab-Gruppe, erläuterte diese Details ausführlich beim Waldecker-Presse-Symposium in München. Wichtig ist, dass die Abgaswerte nach LAI belegt werden und eine Abstimmung mit dem Schornsteinfeger im Vorfeld erfolgt. Außerdem empfiehlt er Leichtbauschächtet als Lösung statt Kamine außen anzubauen.
Zudem können Umrüstungen im Zuge energetischer Sanierungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 2024 mit Zuschüssen von bis zu 70 % unterstützt werden – einschließlich der Abgasanlagen und Komponenten der Raab-Gruppe. Weitere Informationen sind unter www.raab-gruppe.de abrufbar.
Weitere Informationen: Raab-Gruppe – Abgastechnische Gesamtlösungen