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E-Mobilität: Das sind die Pläne der Bundesregierung

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wesentlicher Punkt des Koalitionsvertrages. Hier geht es nicht nur um die Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, sondern auch um den Ausbau und die Planung der Verteilnetze. Die Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarenergie soll laut dem kürzlich veröffentlichten Osterpaket der Bundesregierung mit der Neuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Netzbelastung bei 15 Millionen E-Autos, die ein bis zwei Mal pro Tag, oft zeitgleich, geladen werden müssen, könnte an vielen Stellen kritisch werden. Schon heute gibt es Kapazitätsgrenzen, die insbesondere Schnellladepunkte behindern.

Es bleibt abzuwarten, mit welchen konkreten Maßnahmen die Bundesregierung das Laden von 15 Millionen E-Autos mit erneuerbaren Energien ab dem Jahr 2030 sicherstellen will. Diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund des bald bevorstehenden Atom- und Kohleausstiegs sowie der angesichts des Krieges in der Ukraine nun fraglichen Versorgung mit Erdgas. Physikalische Grenzen des Verteilnetzes lassen sich auch mit noch so viel politischem Willen und erneuerbarer Erzeugungskapazität nicht auflösen.

Bezahlbare Mobilität für alle

Eine wichtige Rolle spielt natürlich auch, dass die E-Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar sein muss. Die Innovationsprämie zur Unterstützung bei der Anschaffung elektrischer Pkw wird 2022 zwar noch unverändert gezahlt, ab dem 1. Januar 2023 gilt dies allerdings noch für Kfz, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser richtet sich nach dem elektrischen Fahranteil und der elektrischen Mindestreichweite. Letztere muss schon ab dem 1. August 2023 mindestens 80 Kilometer betragen. Zum Jahr 2026 soll die Innovationsprämie auslaufen, da die Bundesregierung davon ausgeht, dass sie dann nicht mehr notwendig sei.

Bei der Dienstwagenbesteuerung von Plug-In-Hybridfahrzeugen sollen nur noch Fahrzeuge mit mindestens 50 Proeznt rein elektrischem Fahrantrieb privilegiert werden. Kann dies nicht nachgewiesen werden, entfällt der Vorteil bei der Dienstwagenbesteuerung.

Schließlich soll die Abschaffung der EEG-Umlage zur Minderung der Ladestromkosten beitragen. Ausweislich des jüngst vorgelegten Osterpakets der Bundesregierung soll die EEG-Umlage bereits zum 1. Juli 2022 abgeschafft werden. Ob dies allerdings auch wirklich zu niedrigeren Strom- und Ladekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher führt, bleibt abzuwarten.

Recycling von Batterien

Selbst wenn E-Autos mit erneuerbaren Energien geladen werden, so bringt die Herstellung der E-Autos einen enormen Ressourcenaufwand mit sich. Dieses Thema wird im Koalitionsvertrag nicht ausdrücklich unter dem Thema Elektromobilität, sondern eher allgemein unter dem Thema Verringerung des CO2-Ausstoßes der Industrie angesprochen. In diesem Bereich spielt wieder der Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere auch Wasserstoff, eine entscheidende Rolle.

Die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag jedoch auch einen Schwerpunkt auf die Transformation der Automobilindustrie, insbesondere beim Thema Batterien. Im Vordergrund stehen zum einen die Förderung der Europäischen Batterieprojekte (IPCEI) und zum anderen die Ansiedlung weiterer Batteriezellwerke in Deutschland, wobei hier auch ein Schwerpunkt auf dem Recycling liegen soll. Entscheidend sei Forschung an neuen nachhaltigen Batterie-Generationen.

Fazit

Im Ergebnis zeigt der Koalitionsvertrag deutlich, dass das Thema Elektromobilität für die neue Bundesregierung eine wichtige Rolle spielt. Dies ist angesichts des potenziell erheblichen Beitrags zum Erreichen der Klimaziele auch nicht verwunderlich. Dass die Bundesregierung ambitionierte Ziele verfolgt und in nur acht Jahren 15 Millionen E-Autos und eine Million Ladesäulen schaffen will, ist begrüßenswert. Dabei stellt sich die dringende Frage: Woher kommt die erneuerbare Energie, mit der die E-Autos geladen werden? Und wie schnell können unsere Netze aus- und umgebaut werden, um mit dieser zusätzlichen erneuerbaren Energie umzugehen und ein verlässliches Laden von E-Autos zu jeder Tages- und Nachtzeit zu ermöglichen? Die Pläne der Bundesregierung gehen in die richtige Richtung. Nun muss sie zeigen, dass sie die notwendigen politischen und regulatorischen Grundlagen und Anreize schafft, um eben diese Ziele erfüllen zu können.