Was beim Umsteigen auf klimafreundliche Heizsysteme zu beachten ist
Anfang des Jahres trat das geänderte GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft. Für neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten gilt, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit Energien arbeiten müssen, die erneuerbar sind. In Bezug auf Bauprojekte, die außerhalb von Neubaugebieten liegen, und für bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen. Diese gelten, bis eine kommunale Wärmeplanung existiert. Generell gilt aber, dass die Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudebereich spätestens 2045 beendet sein soll.
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