ArtikelHeizung/Warmwasser

Bis zu 50 Prozent Förderung für Solarthermie

Autor/Redakteur: Jens-Peter Meyer, Mitglied des Redaktionsteams des Solarthermie-Jahrbuchs/gg

Die neue BEG-Förderung des Bundes (Bundesförderung für effiziente Gebäude) hilft Bürgerinnen und Bürgern dabei, beim Heizen auf erneuerbare Energien umzusteigen. Die Förderquote kann bei Solarthermie-Anlagen in Verbindung mit Wärmepumpen oder Pellet-Kesseln bei bis zu 50 Prozent liegen. In der BEG-Förderung fasste der Bund alle Förderprogramme zusammen, die vorher für das Heizen mit erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz von Gebäuden zur Verfügung standen.

Solarthermie-Anlage auf einem Wohn- und Geschäftshaus in der Großstadt (Foto: Solarthermie-Jahrbuch / Ina Röpcke)

Die BEG-Förderung fußt auf drei Säulen: BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und BEG Einzelmaßnahmen. Grundsätzlich können Bürger und Bürgerinnen wählen, ob sie einen Investitionszuschuss erhalten wollen oder ob sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen möchten. Der Tilgungszuschuss ist gleich groß wie der Investitionszuschuss. Bisher ist nur die Zuschussförderung im Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen über das BAFA möglich. Ab Juli 2021 sollen dann die Kreditvariante BEG Einzelmaßnahmen über die KfW und die beiden anderen Teilprogramme BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude folgen.

Solarthermie-Förderung im Gebäudebestand

Für die Förderung von Solarheizungen ist das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen relevant. In diesem Förderprogramm sind Maßnahmen wie die Heizungssanierung, die Heizungsoptimierung, aber auch neue Fenster, Türen, Dämmmaßnahmen und sogar Smart-Home-Systeme förderfähig. Das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen können die Bürgerinnen und Bürger nur nutzen, wenn sie die Solarheizung in einem Bestandsgebäude einsetzen wollen. Neubauten sind generell ausgeschlossen.

Solarthermie-Anlage in der BEG-Förderung

Die Solarthermie-Anlage ist eine der in der BEG-Förderung aufgeführten Einzelmaßnahmen. Wer eine Solarwärme-Anlage nachrüstet, erhält vom Staat 30 Prozent der Investitionskosten erstattet. Diese Kosten umfassen nicht nur die Sonnenkollektoren wie früher im Marktanreizprogramm. Enthalten sind sämtliche Kosten der Solarthermie-Anlage. Neben den Sonnenkollektoren sind das auch der Speicher, die Solarstation, bei Bedarf eine Aufständerung und die Regelung. Alle Anschlussarbeiten und die notwendigen Demontagearbeiten vorhandener Geräte gehören ebenfalls dazu. Sollte ein neuer Heizungsraum erforderlich sein, wird auch dieser anteilig gefördert.

Eine Solarthermie-Anlage, die neben der Warmwasserbereitung auch Solarwärme für die Heizung bereitstellt, ist besonders effizient in Verbindung mit einer Fußbodenheizung. Auch der Einbau einer solchen Flächenheizung wird vom Staat im Rahmen der BEG-Förderung einer Solarthermie-Anlage bezuschusst. Einen Überblick über die förderfähigen Kosten gibt ein BAFA-Merkblatt, das unter dem Link unter diesem Artikel zu finden ist.

Zu den 30 Prozent Fördersatz kommen fünf Prozentpunkte hinzu, wenn die Errichtung der Solaranlage in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgeführt ist, den ein BAFA-gelisteter Energieberater erstellt hat. Bei allen Kosten kann man die Bruttokosten ansetzen. Nur wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, setzt die Nettokosten an.

Ertragsabhängige BEG-Förderung für Solarthermie

Für Solarthermie-Anlagen mit mehr als 20 Quadratmetern Kollektorfläche gibt es auch die Möglichkeit, eine ertragsabhängige Förderung zu wählen. Diese ergibt sich aus dem Kollektorjahresertrag für den Standort Würzburg für eine mittlere Temperatur von 50 Grad Celsius, den das jeweilige Prüfinstitut auf dem Solar Keymark Datenblatt ausweist. Diesen Kollektorjahresertrag multipliziert man mit der Anzahl der Kollektoren und 0,45 Euro. Das ergibt dann die Fördersumme für die Solarthermie. Die ertragsabhängige Förderung berücksichtigt die Umfeldmaßnahmen wie die Kosten für den Speicher nicht und ist daher in der Regel geringer als die prozentuale Zuschussförderung.