ArtikelHeizung/Warmwasser

Energiewende im Schornstein

Autor/Redakteur: Tobias Möldner/gg

Der Umstieg auf klimafreundliche Holzheizungen lohnt sich finanziell, dank diverser Fördermöglichkeiten seitens der Regierung. Doch beim Verheizen von Holz lauert eine Tücke: die Feinstaubemissionen. Mit klugen technischen Lösungen lassen sich aber auch diese problemlos in den Griff bekommen, für ein entspanntes Heizen ohne schlechtes Gewissen.

Mögliche Installationsorte für Feinstaubpartikelabscheider (Bild: Raab Gruppe)

Die Politik schafft für Hausbesitzer derzeit verstärkt finanzielle Anreize, bei der Energieversorgung und Heizung fossilen Brennstoffen den Rücken zu kehren – zugunsten von erneuerbaren Energiequellen wie Geothermie, Wind-, Wasser- sowie Solarenergie. So lohnt sich für Hausbesitzer auch das Umrüsten auf Holzfeuerungsanlagen zum Heizen. Wenn man für ein neues Haus eine Holzheizung kauft oder bei der Sanierung den alten Ölkessel durch eine Holzheizung ersetzt, winken staatliche Fördermittel nach der neuen Förderrichtlinie Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG).

Holzheizung – was genau wird gefördert?

Wenn eine neue Holzheizung in ein Bestandsgebäude eingebaut wird, sind bis zu 35 Prozent der entstehenden Kosten förderbar. Kleines Rechenbeispiel: Bei einer Investitionssumme von 20.000 Euro entspricht dies einem Zuschuss in Höhe von etwa 7.000 Euro. Wird mit der neuen Holzheizung eine Ölheizung ersetzt, steigt der Fördersatz um weitere zehn Prozent. Wenn also in einem Bestandsgebäude eine vorhandene Ölheizung durch eine neue Holzheizung ersetzt wird, werden insgesamt 45 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Und wenn diese Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans geschehen, entsteht ein Anspruch auf weitere fünf Prozent Förderung.

Elektrostatische Aufladung der Feinstaubpartikel im Feinstaubpartikelabscheider Airjekt 1 von Kutzner + Weber (Bild: Raab Gruppe)

Unterm Strich bedeutet das: Auf dem Weg von der Ölheizung zu einer neuen Holzheizung in Bestandsgebäuden sind bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten förderbar. Diese Förderbedingungen gelten allerdings nur für Bestandsgebäude – für Neubauten gelten eigene Fördersätze.

Achtung: Feinstaubemissionen

Holz gilt als nahezu CO2-neutraler Brennstoff, da es beim Wachstum etwa genauso viel Kohlenstoffdioxid bindet, wie es bei der Verbrennung freisetzt. Der Haken an der Holzheizung ist allerdings der Feinstaub. Davon produzieren die umweltfreundlichen Holzheizungen tatsächlich mehr als Gas- oder Ölheizungen.

Zugbegrenzer Übersicht (Bild: Raab Gruppe)

Darauf müssen Hausbesitzer beim Einbau von Holzheizungen besonders achten, denn der Gesetzgeber hat den Ausstoß für kleine und mittlere Feuerungsanlagen in der Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt – und die Emissionswerte werden stufenweise verschärft. Wer die Grenzwerte nicht einhält, könnte einen Stilllegungsbescheid in den Briefkasten bekommen. Doch das muss nicht sein: Zugbegrenzer und Feinstaubpartikelabscheider in Privathäusern können helfen, die geforderten Emissionsgrenzwerte einzuhalten.