ArtikelHeizung/Warmwasser

Wärmepumpe – klimafreundliche Heizung für Neu- und Altbau

Wärmepumpe im Neubau und Altbau

In Neubauten ist die Wärmepumpe schon der am häufigsten installierte Heizungstyp. Etwa 50,6 Prozent der fertiggestellten Wohngebäude wurden im Jahr 2021 mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Der größte Anteil der eingebauten Wärmepumpen entfällt auf die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Da neue Häuser meist gut gedämmt sind und einen niedrigen Energiebedarf haben, bietet die Wärmepumpe ein effizientes Heizsystem, dass nicht nur klimafreundlich ist und ohne fossile Energie auskommt, sondern auch sehr geringe Heizkosten aufweist.

Auch im Rahmen eines Heizungstauschs bei Bestandsgebäuden bietet die Wärmepumpe in vielen Fällen eine effiziente Heizungslösung. Insbesondere eigenen sich Gebäude, die nachträglich gedämmt wurden und eine Flächenheizung, wie eine Fußbodenheizung, nutzen. Im Vorfeld eines geplanten Heizungstauschs sollte der Wärmebedarf des Gebäudes ermittelt werden. Mit begleitenden Maßnahmen wie einer nachträglichen Dämmung, Einbau einer Fußbodenheizung oder Reduzierung der Vorlauftemperatur des Heizungssystems durch das Nachrüsten größere Heizkörper kann ein Gebäude für die Ausrüstung mit einer Wärmepumpe qualifiziert werden.

Insbesondere der Heizungstausch im Gebäudebestand spielt für einen klimafreundlicheren Gebäudesektor eine wichtige Rolle. Werden Gas- oder Ölheizungen durch eine Wärmepumpe ersetzt, entfällt ein Großteil der klimaschädlichen Emissionen durch die fossilen Brennstoffe. Die Wärmepumpenheizung nutzt stattdessen regenerative Energie und erzeugt keine Emissionen.

Vorteile einer Wärmepumpe

Geringe Nebenkosten der Wärmepumpentechnologie: Da die Energiequellen, Umgebungsluft, Erdreich und das Grundwasser kostenlos zu Verfügung stehen und spezielle Stromtarife im Schnitt bis zu 22 Prozent günstiger sind als Standardtarife, profitieren Hausbesitzer von niedrigen Heiznebenkosten. Zudem bietet eine Wärmepumpenheizung Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und damit auch von den zuletzt stark gestiegenen Preisen. Generell ist die Technologie langlebig und wartungsarm – die Kontrolle durch einen Schornsteinfeger ist zum Beispiel nicht mehr notwendig.

Attraktive staatliche Förderung: Aktuell und in naher Zukunft bestehen zudem attraktive Möglichkeiten, die Investitionskosten für eine Wärmepumpe sowie Begleitmaßnahmen durch staatliche Förderung zu reduzieren.

Hoher Komfort: Viele Wärmepumpen können im Sommer zur Kühlung eines Gebäudes genutzt werden. Das funktioniert, wen eine Flächenheizung, zum Beispiel eine Fußbodenheizung, oder spezielle Wärmepumpenheizkörper genutzt werden.

Klimafreundlich: CO2-neutral heizen ist mit der Wärmepumpe umsetzbar. Möglich ist das bei der Nutzung von Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder einem Ökostromtarif. Ohnehin punktet die Wärmepumpe auch bei einem regulären Stromtarif mit dem hohen Anteil an regenerativer Energie.

Staatliche Förderung für Wärmepumpen

Zur Beschleunigung der Wärmewende im Gebäudesektor fördert der Staat den Einbau von Wärmepumpen. Das lohnt sich insbesondere beim Heizungstausch, wenn eine alte Gas- oder Ölheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzt wird. Auch Begleitmaßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau neuer Heizkörper oder einer Fußbodenheizung werden gefördert.

Die Basisförderung für den Einbau einer effizienten Wärmepumpe ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt und liegt aktuell bei 25 Prozent. Werden zusätzliche Kriterien erfüllt, so kann eine maximale Förderung von 40 Prozent erreicht werden. Das ist der Fall, wenn eine alte Gas- oder Ölheizung durch die Wärmepumpe ersetzt wird (zehn Prozent) und ein umweltfreundliches Kältemittel genutzt wird (fünf Prozent). Die Förderung wird immer wieder angepasst. Ab 2024 ist im Rahmen der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, welche neue Vorgaben an neu eingebaute Heizungen enthält, auch eine Neustrukturierung der Fördersätze geplant. Wird ab 2024 eine Gas- oder Ölheizung durch eine klimafreundliche Heizung, die mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie nutzt, ausgetauscht, kann eine Basisförderung von 30 Prozent beantragt werden. Durch zusätzliche Klimaboni kann die Förderung bis zu maximal 50 Prozent betragen.