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Wie finde ich den richtigen Haushersteller? – Zehn Tipps zur Wahl des Baupartners

76 Prozent der Menschen in Deutschland, die zur Miete wohnen, wünschen sich ein Eigenheim. Das hat die Wohntraumstudie 2018 der Interhyp  ergeben. Unter den vielen Tausend lokal, regional und bundesweit tätigen Hauherstellern aber genau den Partner zu finden, der den Traum vom eigenen Zuhause auch zuverlässig verwirklicht, ist nicht einfach. Wolfgang Werner, Mitglied des Vorstands von Viebrockhaus, gibt angehenden Bauherren zehn Tipps, die sie bei der Wahl des Hausherstellers und der meist größten Investition ihres Lebens beachten sollten.

Wolfgang Werner, Mitglied des Vorstands von Viebrockhaus (Bild: Viebrockhaus)
  1. Den Haushersteller genau anschauen: Wie lange ist der Anbieter am Markt tätig? Wie viele Häuser hat er schon gebaut? Gibt es Referenzkunden, bei denen Interessenten sich informieren können? Hat das Unternehmen Musterhäuser, die einen Eindruck von der Bauqualität und dem Ausstattungsniveau vermitteln?
  2. Bauweise: Die Wertbeständigkeit im Blick: Ein Fertighaus in Holzständerbauweise oder ein traditionelles, Stein auf Stein errichtetes Massivhaus bauen? Über 80 Prozent der Bauherren entscheiden sich dafür, ein Massivhaus zu bauen. Der Hauptgrund für dieses eindeutige Votum? Eine Wertbeständigkeit, die auf Langlebigkeit, guter Wärmespeicherung des Mauerwerks, angenehmem Raumklima, hervorragenden Schallschutz- und Brandschutzeigenschaften und vielem mehr beruht. Als Hauptgrund für ein Fertighaus wird meist die kurze Bauzeit angeführt. Inzwischen gibt es aber auch Massivhaushersteller, die in drei Monaten Bauzeit ein Massivhaus (Einfamilienhaus) bauen – einzugsfertig und in bester Qualität.
  3. Zukunftsfähige Energiekonzepte: Die Energiekosten steigen immer weiter. Besonders energieeffizient bauen hat deshalb Priorität. Nur mit KfW-Effizienzhäusern 40 und vor allem KfW-Effizienzhäusern 40 Plus – also dem höchsten Förderstandard – sind Bauherren heute zukunftssicher und weitgehend unabhängig von Energieversorgern.
  4. Energieausweis und Energieverbrauchsprognose einfordern: Mit einem individuellen, standortbezogenen Energieausweis nach der aktuellen EnEV (Energieeinsparverordnung) und einer von unabhängigen Experten erstellten Energieverbrauchsprognose wissen Bauherren, welche Endenergiekosten sie bei normalem Verbrauchsverhalten zu erwarten haben. Auf beide Dokumente sollten Kunden bestehen.
  5. Leistungsumfang und verbindlicher Festpreis: Wer sich für den Bau seines Traumhauses entscheidet, sollte die im Vertrag des Hausherstellers enthaltenen Leistungen genau vergleichen. Im verbindlichen Festpreis müssen alle heute erforderlichen Hauptleistungen und Nebenkosten für den Hausbau enthalten sein. Denn nur so können böse Überraschungen und teure Nachfinanzierungen vermieden werden.
  6. Genaue Budgetplanung: Nur ein Hausbauunternehmen, das volle Transparenz bietet und alle entstehenden Kosten – Grundstückskosten, Hausbaukosten, Baunebenkosten, Bauantragskosten, Baurechtsprüfung, Bodengutachten, Blower-Door-Test für die Luftdichtigkeit und so weiter – auf den Tisch legt, lässt Kunden realistisch planen.
  7. Zahlungsplan nur nach Baufortschritt: Bauherren sollten darauf achten, dass immer nur nach Baufortschritt gezahlt wird. Das Prinzip: Immer, wenn ein Teilbereich fertiggestellt ist, wird der vorher vereinbarte Teil der Gesamtsumme fällig. So zahlen Kunden ausschließlich für Leistungen des Hausherstellers, die sie bereits erhalten haben.
  8. Kurze Bauzeit: Die genaue Bauzeit wird in einem seriösen Hausbauvertrag festgeschrieben, der genaue Termin für die Hausübergabe spätestens beim Richtfest schriftlich fixiert. Durch ein gutes Baumanagement sind kurze Bauzeiten von drei Monaten nicht nur für ein Fertighaus, sondern auch für ein Stein auf Stein gebautes Massivhaus in bester handwerklicher Qualität möglich. Durch eine kurze Bauzeit reduziert sich die Doppelbelastung durch zu zahlende Miete für die bisherige Wohnung und die Finanzierungsphase für das neue Haus.
  9. Sicherheiten während und nach dem Hausbau: Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht- und Baufertigstellungsversicherung, Gewährleistungsbürgschaft, Markenqualität bei der Bemusterung, geprüfte Materialien nach DIN-Vorgabe, (digitale) Qualitätskontrollen in der Bauphase: Auch diese Dinge sollten im Vertrag und Festpreis des Hausherstellers enthalten sein.
  10. Zehn Jahre Garantie: Schließlich ist die Garantiezeit für das ‚Gesamtprodukt Haus‘ ein wichtiger Vertragsbestandteil und ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl des Anbieters. Ein Haushersteller, der von der Qualität der eingesetzten Technik, der verwendeten Materialien, der Ausstattung und seiner Bauausführung überzeugt ist, gibt zehn Jahre Garantie auf die Mängelfreiheit statt früher nur fünf Jahre.

Weitere Informationen: https://www.viebrockhaus.de