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Zehnder Deckenstrahlplatten und optionale Zehnder LED-Einbauleuchten erhalten KfW-Bank-Förderung

Zehnder Deckenstrahlplatten in zahlreichen Ausführungen erfüllen die hohen Effizienz-Anforderungen, welche sie zur Förderung durch das Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) qualifizieren. Auch die optional verfügbaren LED-Einbauleuchten eignen sich für die begehrte KfW-Bank-Förderung. Die innovativen und KfW-Bank geförderten Einbauleuchten sind ab sofort für alle Zehnder Deckenstrahlplatten erhältlich. Damit erhalten die Marktpartner bei dieser Zehnder Technologie nicht nur ein bestmögliches Raumklima – punktgenaue Strahlungswärme inklusive energieeffizienter Beleuchtung – sie können auch von einer finanziellen Unterstützung durch die größte nationale Förderbank profitieren.

Die LED-Einbauleuchten für Zehnder Deckenstrahlplatten verbinden integrativ und platzsparend das energieeffiziente Prinzip der Deckenstrahlplatte mit innovativer Lichttechnik, und sparen damit bis zu 90 Prozent Energie im Vergleich zu alternativen Systemen ein. Sie sind deshalb, wie auch Zehnder Deckenstrahlplatten in zahlreichen Ausführungen, für eine Förderung durch die KfW qualifiziert.

Im Zuge des Programms „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ der Kreditanstalt KfW-Bank sind sowohl Zehnder Deckenstrahlplatten, als auch die optional verfügbaren LED-Einbauleuchten für Zehnder Deckenstrahlplatten förderfähig. Um in den Genuss einer finanziellen Unterstützung seitens der KfW-Bank zu kommen, müssen bei den Deckenstrahlplatten die Oberseite mindestens 40 Millimeter isoliert sein und der Strahlungsanteil mehr als 75 Prozent betragen. Dies trifft auf einen Großteil der Deckenstrahlplatten vom Raumklimaspezialisten Zehnder zu.

Die LED-Einbauleuchten für Zehnder Deckenstrahlplatten qualifizieren sich im Rahmen einer Beleuchtungsoptimierung für die KfW-Förderung. Die Qualitätsmerkmale Systemlichtausbeute, Farbwiedergabeindex und Lichtstromerhalt des Beleuchtungssystems erfüllen dabei die hohen Anforderungen der Kreditanstalt. Um beim Förderantrag den Zuspruch zu bekommen, ist neben einem Herstellernachweis über diese Charakteristika auch ein Beleuchtungskonzept seitens eines qualifizierten Planers notwendig.

Weitere Informationen: https://www.zehnder-systems.de