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Bioenergie auf dem Weg zum flexiblen Strom- und Wärmelieferanten

Mit der am 1. September 2017 beendeten Ausschreibung für Bioenergie wird die Förderpolitik einer weiteren Erneuerbaren-Branche in Deutschland neu ausgerichtet. Für die Bioenergiebranche gehen mit der Umstellung zahlreiche Neuerungen einher. Durch die Anforderungen an die Flexibilisierung der Anlagenleistung und an den Rohstoffeinsatz von Biogasanlagen stellt die Ausschreibung Weichen für die künftigen Aufgaben der Bioenergie zum notwendigen Ausgleich des wetterabhängigen Angebots von Wind- und Solarstrom. „Im dekarbonisierten Energiesystem der Zukunft ist die Bioenergie eine wichtige Stütze für die fluktuierenden erneuerbaren Energien“, erklärt der stellvertretende Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), Nils Boenigk.

Anders als bei den Ausschreibungen für Windkraft und Solarstrom können an der einmal jährlich stattfindenden Bioenergie-Ausschreibung auch bereits heute Strom produzierende Anlagen teilnehmen. Notwendig ist aber, dass solche Anlagen künftig mehr Kapazität zur Stromproduktion vorhalten als bei einer konstanten Fahrweise mit gleichmäßiger Stromerzeugung notwendig wäre. Ein solcher „Grundlast“-Betrieb wurde durch frühere Fassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angereizt. Stattdessen laufen Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW) künftig verstärkt bedarfsgerecht. Dieselbe Menge Biogas wird nicht mehr rund um die Uhr verstromt, sondern dank größerer Kapazität vor allem zu den Zeiten hoher Nachfrage. Gefragt ist jetzt das schnelle Hoch- und Herunterfahren in Abhängigkeit von Strommarkt und Stromnetz.

Die notwendigen Investitionen in zusätzliche BHKW werden über einen Investitionszuschuss, die Flexibilitätsprämie, angereizt. Zusammen mit weiteren Modernisierungen – so in Gas- und Wärmespeicher – werden bestehende Anlagen fit gemacht für eine flexible Fahrweise.

Viele Biogasanlagen haben sich zusammen mit Vermarktungspartnern bereits auf aktuelle Anreize am Strommarkt eingestellt. Schon heute nehmen mehr als 85 Prozent der installierten Biomasse-Anlagenleistung an der Direktvermarktung teil. Das bedeutet, dass sie ihre Stromproduktion zum Beispiel nach einem Tagesfahrplan ausrichten, auf Preissignale reagieren und Regelenergie für die Stabilisierung der Stromnetze bereitstellen.

Die meisten dieser Anlagen sind Biogasanlagen, die auch die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen können. Diese Prämie ist allerdings bundesweit auf eine Anlagenleistung von insgesamt 1.350 Megawatt (MW) beschränkt. Das heißt: Je stärker immer mehr Anlagen künftig flexibilisiert werden, desto schneller wird dieser Deckel erreicht. Und das könnte künftig schnell gehen. Seit August 2014 wurde die Flexibilitätsprämie für 380 MW in Anspruch genommen. Zum Vergleich: Die installierte Biogasleistung in Deutschland beträgt etwa 4.200 MW. Damit steuerte Biogas im vergangenen Jahr rund fünf Prozent zur deutschen Stromproduktion bei.

Bei der Stromerzeugung mit Biogas-BHKW entsteht immer auch Wärme, die beispielsweise per Nahwärmenetz an Haushalte, öffentliche Gebäude und Industrie geliefert wird. Wenn die Stromerzeugung flexibilisiert und dadurch das BHKW mehrere Stunden gestoppt wird, muss trotzdem niemand frieren. Flexibilisierte Biogasanlagen garantieren mit Wärmespeichern rund um die Uhr Versorgungssicherheit.

In einem neuen Projekt stellt die AEE künftig zentrale Anforderungen an ein künftiges auf erneuerbaren Energien fußendes Energiesystem dar, in dem die Bioenergie ein wichtiger Baustein für Versorgungssicherheit und Systemstabilität ist. Weitere Informationen und Projektinhalte wird die AEE im kommenden Monat bereitstellen.

Weitere Informationen: https://www.unendlich-viel-energie.de