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Gesetzesänderung bringt Energiewende in die Innenstädte

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. begrüßt das kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedete Mieterstromgesetz. Dieses bleibt zwar hinter den Erwartungen der Branche zurück, macht es Mieterinnen und Mietern künftig aber etwas leichter, in den Genuss preiswerten Solarstroms vom Dach des Vermieters zu gelangen. Der federführende Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat den Weg für die geplante Förderung solaren Mieterstroms freigemacht, der vor Ort erzeugt und direkt vom Vermieter, Stadtwerk oder Energiedienstleister angeboten werden kann.

Vorgesehen ist ein Zuschuss für lokal erzeugten Solarstrom in Höhe von rund zwei bis drei Cent je Kilowattstunde, der nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern Mietern in Wohngebäuden zu einem Rabatt von zehn Prozent gegenüber regionalen Grundversorgertarifen angeboten wird. Mit Hilfe des neuen Bonus und aufgrund eines rapiden Preisverfalls bei Solarstromanlagen in den letzten Jahren könnte dies nun mancherorts Schule machen.

Das Gesetz bleibt hinter den Erwartungen der Solarwirtschaft und vieler Energieexperten zurück und wird nur einen Teil der Solarenergie-Potenziale in den Innenstädten heben können. Die Solarbranche ist dennoch zuversichtlich, dass das neue Angebot insbesondere Stadtwerke vermehrt dazu veranlassen wird, künftig Solaranlagen auf Mietwohngebäuden zu errichten und Mietern attraktive Solarstromtarife anzubieten. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW): „Photovoltaik auf einem Mietshaus unterscheidet sich von vielen anderen Klimaschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle: Von ihr können Vermieter und Mieter schon heute auch finanziell gleichermaßen profitieren. Moderne Stadtwerke interessieren sich zunehmend für eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung von Wohnquartieren. Schon zum Zwecke einer langfristigen Kundenbindung werden sie Mietern jetzt vermehrt Solarenergie anbieten.“

Insgesamt greift die aktuelle Gesetzesänderung aber zu kurz. Körnig: „Während im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom zu Recht keine EEG-Umlage anfällt, wird solarer Mieterstrom auch künftig mit der vollen EEG-Umlage von rund sieben Cent je Kilowattstunde beaufschlagt. Diese Ungleichbehandlung bleibt bestehen, obwohl Solarstrom vom Dach des Vermieters nicht minder umweltfreundlich ist. Die verbleibende ‚Sonnensteuer‘ für solaren Mieterstrom ist zwei- bis dreimal so hoch wie der neue Zuschuss.“ Von einer echten Förderung könne deshalb eigentlich keine Rede sein, so Körnig. Die Bundesvereinigung der Solar- und Speicherwirtschaft fordert seit geraumer Zeit, die EEG-Umlage auf solaren Mieterstrom abzuschaffen. „Das jetzt zu Beschluss stehende Mieterstromgesetz ermöglicht dennoch den wichtigen Schulterschluss zwischen Energie- und Wohnungswirtschaft und ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung unserer Energieversorgung“, so Körnig.

Damit solare Mieterstromprojekte zum Standard im Neubau und Bestand werden können, sind nach BSW-Auffassung in der nächsten Legislaturperiode weitere Marktbarrieren von der Politik zu beseitigen. So müssten unter anderem steuerliche Barrieren für Wohnungsbaugesellschaften abgebaut und zumindest Betreiber kleinerer Solarstromanlagen von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Für sie sei der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten unverhältnismäßig, wenn sie Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollen. Kostenlose Informationen zum Thema Solarer Mieterstrom bietet der Bundesverband Solarwirtschaft auf dem jüngst mit Unterstützung der Intersolar Europe eingerichteten Onlineportal www.sonneteilen.de.

Weitere Informationen: www.solarwirtschaft.de