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Pellets – noch nie war die Förderung in NRW attraktiver

Der Kauf einer Holzpellet-Heizung wird derzeit so gut gefördert wie noch nie. Dabei können sowohl bei Bestandsgebäuden als auch im Neubau Zuschüsse aus dem “Marktanreizprogramm” (MAP) des Bundes und dem Landesprogramm “progres.nrw” in Anspruch genommen werden. Seit dem 1. Januar 2016 besteht bei Bestandsgebäuden darüber hinaus die Möglichkeit, über das “Anreizprogramm Energieeffizienz” (APEE) einen Zusatzbonus zum MAP zu beantragen. Dies geht dann, wenn eine besonders ineffiziente Altanlage – zum Beispiel ein alter Öl- oder Gaskessel – ausgetauscht wird und gleichzeitig bestimmte Optimierungsmaßnahmen an der gesamten Heizungsanlage durchgeführt werden.

Die meisten Fördergelder erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher im Gebäudebestand, wenn die alte Heizung durch einen Pelletkessel in Kombination mit einem Pufferspeicher und einer Solarthermie-Anlange ersetzt wird. Denn diesem Fall können das Marktanreizprogramm des Bundes und das Landesprogramm progres.nrw kumuliert werden. Aufgepasst: Bei progres.nrw sind ein Pufferspeicher und die Kombination mit einer Solarthermie-Anlage zwingende Voraussetzung für eine Förderung.

Beim Heizungstausch gibt es mit beiden Förderprogrammen für einen fünf bis 15 kW-Pelletkessel mit Pufferspeicher und Solarthermie-Anlage (zehn Quadratmeter) 9.400 Euro. Mit der Nutzung von APEE kommen noch einmal 20 Prozent auf den MAP-Gesamtförderbetrag sowie pauschal 600 Euro für die Optimierungsmaßnahmen oben drauf. Im Beispielsfalle sind das noch einmal 1.800 Euro, die Gesamtfördersumme beträgt dann also 11.200 Euro. “Damit ist die Förderkulisse für Pellets so attraktiv wie noch nie”, so Larissa Mathiszik, Leiterin der Marktinitiative Aktion Holzpellets der EnergieAgentur.NRW.

Durch technische Innovationen an der Anlage kann sich der MAP-Förderbetrag darüber hinaus noch deutlich erhöhen. So beträgt beispielsweise der Zuschuss für einen Pelletkessel mit Pufferspeicher bei zusätzlicher Brennwertnutzung in Bestandsgebäuden 5.250 Euro.

Im Neubau sind die Fördersätze im MAP-Programm etwas niedriger angesetzt. Voraussetzung für eine Förderung sind hier zudem Brennwertnutzung oder ein Staubfilter. Es lohnt sich aber dennoch, einen Förderantrag zu stellen.

Aufpassen müssen Antragstellerinnen und Antragsteller bei der Beantragung der Förderprogramme. Hier kommt es vor allem auf den Zeitpunkt der Antragstellung an: “Bei progres.nrw müssen die Förderanträge vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden, erst danach darf ein Unternehmen den Auftrag für die Umsetzung erhalten. Beim MAP-Programm müssen die Antragsteller ihre Förderanträge innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage einreichen”, weist Mathiszik auf die Feinheiten hin.

Weitere Informationen: www.aktion-holzpellets.de