NewsPhotovoltaik

Noch schnell Speicherförderung sichern

Der Bundesverband Solarwirtschaft empfiehlt Bürgern, die über die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage mit Solarstromspeicher nachdenken oder einen Speicher nachrüsten wollen, schnell aktiv zu werden. Da das Förderprogramm zum Jahreswechsel ausläuft, bleiben noch fünf Wochen, einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Der Staat übernimmt dabei bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten des Speichers. Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher zusammen machen den Investor unabhängiger vom Stromversorger und damit von steigenden Stromkosten. “Da die Preise für die Solarstromspeicher in den vergangenen Monaten stark gesunken sind, werden komplette Solarstromsysteme inklusive Speicher im Einsteigerbereich bereits ab rund 12.000 Euro angeboten”, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). “Wer sicher von der Speicherförderung profitieren will, sollte sich sputen”, rät Mayer. “Die Frist läuft zwar erst am 31. Dezember ab. Aber für den Antrag müssen die notwendigen Unterlagen vorliegen.”

Zunächst sind beim Fachbetrieb der Wahl ein Angebot und ein Kostenvoranschlag für einen Batteriespeicher beziehungsweise für einen Batteriespeicher und eine Photovoltaik-Anlage einzuholen. Dieser bestätigt auch die einzuhaltenden Fördervoraussetzungen, die bei der KfW (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-%E2%80%93-Speicher-(275)/) heruntergeladen werden können. Informationen rund um das Thema Solarstromspeicher und eine Fachbetriebssuche finden sich auf der herstellerneutralen Internetseite www.die-sonne-speichern.de und auf www.solartechnikberater.de.

Ist die Wahl auf ein Angebot gefallen, geht der Solarinteressierte damit auf einen Finanzierungspartner zu, zum Beispiel die Hausbank. Der Finanzierer füllt den Kreditantrag aus und reicht ihn bei der KfW ein. Dies muss spätestens bis zum 31. Dezember 2015 geschehen. Je früher der Antrag gestellt ist, desto besser: Die Mittel des Förderprogramms sind begrenzt.

Liegt dem Solarinteressierten die Zusage der KfW vor, wird der Kreditvertrag, zum Beispiel mit der Hausbank, abgeschlossen. Erst jetzt schließt der Solarinteressierte einen verbindlichen Liefer- und Leistungsvertrags mit einem Solarfachbetrieb ab. Ist die Anlage fertig installiert, muss der Tilgungszuschuss bei der Hausbank angefordert werden. Die wendet sich an die KfW, die wiederum den Tilgungszuschuss mit dem Kredit verrechnet – auch wenn es dann längst 2016 geworden ist.

Der Bundesverband Solarwirtschaft empfiehlt Solarinteressierten, beim Fachbetrieb nach dem Photovoltaik-Anlagenpass und dem Speicherpass zu fragen. Mit diesen Pässen wird die fachgerechte Installation dokumentiert. Zugleich dient der Speicherpass als Fachunternehmererklärung, die von der KfW eingefordert wird.

Weitere Informationen: www.solarwirtschaft.de