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Novelliertes EWärmeG am 1. Juli in Kraft getreten: Photovoltaik jetzt als Option anerkannt

Photovoltaikanlage auf der Neuen Messe Freiburg mit rund 440 Kilowatt Spitzenleistung (Foto: Goldbeck)
Photovoltaikanlage auf der Neuen Messe Freiburg mit rund 440 Kilowatt Spitzenleistung (Foto: Goldbeck)

In Baden-Württemberg ist am 1. Juli die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Kraft getreten. Bei einem Heizungstausch steigt der Pflichtanteil für Ökowärme von zehn auf 15 Prozent. Als offizielle Ersatzerfüllung der Gesetzesanforderungen gilt künftig auch die Installation einer Photovoltaikanlage, berichtet der Branchenverband Solar Cluster Baden-Württemberg. Die neue Option ist sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude vorgesehen. Solarstromanlagen produzieren klimafreundlichen Strom und sind auch aufgrund des lukrativen Eigenverbrauchs weiterhin finanziell lohnend – spätestens in zwei bis drei Jahren auch in Kombination mit einem Batteriespeicher.

Die Erzeugung von Sonnenstrom ist mit der Neufassung des EWärmeG jetzt ebenfalls eine anerkannte Alternative. Bislang war das nicht so: Wer vor dem Austausch der Heizung über keine PV-Anlage verfügte, durfte auch keine neue installieren, um die Vorschriften des Gesetzes zu erfüllen. “Dieses Hindernis hat der Gesetzgeber jetzt beseitigt”, sagt Carsten Tschamber vom Solar Cluster. “Für das Vorankommen der Photovoltaik im Land ist das eine gute Entscheidung.” Der Anteil der PV am Strommix im Südwesten könnte jetzt wieder steigen, für die Solarunternehmen und ihre Beschäftigten sei das ein gutes Zeichen, so Tschamber weiter. Außerdem brauche das Land dringend mehr Photovoltaik, um seine Klimaziele erreichen zu können.

Hauseigentümer, die die Gesetzesauflagen vollständig mit Photovoltaik erfüllen wollen, benötigen eine installierte Leistung von 20 Watt pro Quadratmeter Wohnfläche. In Nichtwohngebäuden wird die Nettogrundfläche als Maßstab herangezogen. Ob der Strom eingespeist oder im Gebäude selbst verbraucht wird, spielt keine Rolle. Ältere Anlagen können angerechnet werden. Wer weniger als 20 Watt pro Quadratmeter installieren lässt, erfüllt das Gesetz teilweise und muss die Photovoltaik mit anderen Maßnahmen, etwa einer Dämmung, kombinieren.

Wer über ein kleines Einfamilienhaus mit 100 Quadratmeter Wohnfläche verfügt, dem reicht eine Anlage mit zwei Kilowatt Spitzenleistung (kWp) zur umfassenden Erfüllung des Gesetzes. Diese Anlagengröße liegt in Deutschland am unteren Rand der Skala: Der Großteil der PV-Anlagen auf deutschen Dächern hat eine Leistung von 5 bis 8 kWp, das entspricht rund 40 bis 60 Quadratmetern Dachfläche.

Die Investitionskosten für eine 2-kWp-Anlage betragen derzeit rund 3.000 Euro. Ein Vorteil der Kleinanlagen: Der im Vergleich zur Netzeinspeisung lukrative Eigenverbrauch des Solarstroms für Licht und elektrische Geräte kann aufgrund der geringeren Solarstromproduktion besonders hoch ausfallen und erhöht damit die Rendite. Über die Zeitspanne von 20 Jahren refinanziert sich die Investition mit einem Gewinn von bis zu sechs Prozent, wenn Stromverbrauch und Erzeugung aufeinander abgestimmt werden.

Doch auch bei größeren Anlagen sind ansehnliche finanzielle Gewinne möglich – im Wohnbereich etwa mit vier bis acht kWp. “Bei Anlagen auf Gewerbeimmobilien kommen sogar 100 kWp und mehr in Frage”, sagt Ralf Hofmann, Geschäftsführer des Neckarsulmer Wechselrichterherstellers KACO new energy. “Da die Last bei Firmen im Gegensatz zu Privatleuten meist nur tagsüber anfällt und sich das mit dem Solarstromertrag deckt, sind gewinnträchtige Eigenverbrauchsquoten von 70 Prozent ohne Speicherung möglich.” In Privathaushalten liegt der Wert dagegen bei höchstens 30 bis 40 Prozent.

Um beim Eigenverbrauch im Wohnbereich auf ähnliche Werte zu kommen wie ein Unternehmen, sind Batteriespeichersysteme eine Option: Sie speichern den Strom tagsüber, wenn der Verbrauch niedrig ist, und geben ihn abends ab, wenn der Bedarf wieder steigt. Noch ist die elektrochemische Speicherung in Batterien jedoch nicht wirklich wirtschaftlich. Das wird sich aber in spätestens zwei bis drei Jahren ändern, da die Kosten aktuell bereits deutlich sinken.

Auch Wärmepumpen sind ein Mittel zur Solarstromspeicherung. Die Geräte erhitzen Wasser energieeffizient mit Hilfe des Sonnenstroms und der Umweltwärme. Gespeichert wird das heiße Wasser wie bei einer solarthermischen Anlage im Warmwasserspeicher. Die Hausbewohner können es dann für die Heizung und je nach Wärmepumpenausführung auch für Küche und Bad nutzen. “In diesem Fall liefert der Solarstrom sogar echte erneuerbare Wärme”, erklärt Carsten Tschamber vom Solar Cluster. Bei geringerem Wärmebedarf etwa im Sommer sei parallel die Nutzung des PV-Stroms für elektrische Geräte möglich: Durch die Kombination von Elektrizität und Wärme aus Photovoltaik komme man der energetischen Unabhängigkeit noch ein Stück näher, so Tschamber weiter.

Weitere Informationen: www.solarcluster-bw.de