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Baden-Württemberg fördert die Sanierung von Nichtwohngebäuden

Heizzentrale in einem energieeffizienten Nichtwohngebäude (Foto: KEA)
Heizzentrale in einem energieeffizienten Nichtwohngebäude (Foto: KEA)

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat am 8. Mai das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für das Jahr 2015 neu gestartet. Das Programm fördert Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausrüstung, in die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und zur Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung. Auch für Energieberatungen gibt es Zuschüsse vom Land. Kommunen, Vereine, kirchliche Einrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen können Gelder aus dem Programm erhalten. Pro Antragsteller sind bis zu 200.000 Euro Unterstützung möglich, bei Vereinen ist sie auf 50.000 Euro begrenzt, berichtet die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Insgesamt stehen im Fördertopf neun Millionen Euro zur Verfügung.

Das Land legt Klimaschutz-Plus seit 2002 jedes Jahr im Frühjahr neu auf. Für jede eingesparte Tonne CO2 werden 50 Euro an Fördermitteln gezahlt. Gemeinnützige Vereine können 40 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, Kommunen 20 bis 35 Prozent und Unternehmen, Kirchen sowie Träger von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen 15 Prozent. Die Landesenergieagentur KEA rät, die unterschiedlichen Antragsfristen zu beachten: Die Antragsfrist für das Kommunale und das Allgemeine CO2-Minderungsprogramm endet am 30. Juli, für das Beratungsprogramm am 30. November. Antragsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz ist der 21. September. Im Vereinsprogramm können Anträge bis zum 31. März 2016 eingereicht werden.

Die Fördersystematik, die förderfähigen Maßnahmen sowie die Förderhöhe in den CO2-Minderungsprogrammen haben sich nicht grundsätzlich geändert. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung wird nicht mehr gefördert. Denn der Einsatz von LED hat sich durchgesetzt und amortisiert sich in wenigen Jahren. Gestrichen wurden auch die bisher gewährten Boni für den Heizungspumpentausch und hydraulischen Abgleich, für eine Unterschreitung der EnEV sowie für den Einsatz von LED bei der Sanierung von Innenbeleuchtungen. Da einige der in den CO2-Minderungsprogrammen geförderten Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) des Landes beitragen können, wird die gemäß CO2-Minderung ermittelte Förderung in diesem Fall um 15 Prozent vermindert. Bei modellhaften Maßnahmen in kommunalen Neubauten, insbesondere der Errichtung von Passivhäusern, muss künftig den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung getragen werden.

Das Programm Klimaschutz-Plus gliedert sich auf in das Allgemeine Programm für Unternehmen und Kirchen, in das Kommunale Programm für Städte, Gemeinden und Landkreise und das Programm für Vereine. Alle drei sind unterteilt in CO2-Minderungsprogramm, Beratungsprogramm und ein Programm für innovative Modellprojekte.

Weitere Informationen: www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de und www.kea-bw.de