Wärmepumpenstrom wird günstiger: Rückerstattung für 2025 möglich
Betreiber von Wärmepumpen mit separatem Stromzähler können rückwirkend ab dem Jahr 2025 Geld von ihrem Stromanbieter zurückfordern. Hintergrund ist ein Ende Dezember 2025 verabschiedetes Gesetz, das knapp eine Million Haushalte entlastet. Für einen typischen Verbrauch sind Rückerstattungen von rund 68 Euro für 2025 und etwa 86 Euro für 2026 möglich. Voraussetzung ist, dass der Wärmepumpenstrom über einen separaten Zähler gemessen wird. Damit sollen klimafreundliche Heiztechnologien wie Wärmepumpen gefördert und die Energiekosten der Haushalte gesenkt werden.
Betreiber von Wärmepumpen mit separatem Stromzähler können rückwirkend ab dem Jahr 2025 Geld von ihrem Stromanbieter zurückfordern. Hintergrund ist ein Ende Dezember 2025 verabschiedetes Gesetz, durch das knapp eine Million Haushalte profitieren. Für einen typischen Verbrauch sind Rückerstattungen von rund 68 Euro für 2025 und rund 86 Euro für 2026 möglich.
Konkret entfällt die KWKG- und Offshore-Umlage für separat gemessenen Wärmepumpenstrom. Dadurch sinkt der Strompreis für 2025 um 1,3 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) und für 2026 um 1,65 ct/kWh. Für eine Wärmepumpe mit einem Jahresverbrauch von 5.200 kWh entspricht dies einer Rückerstattung von rund 68 Euro für 2025 und 86 Euro für 2026.
„Viele Betroffene wissen noch nicht, dass sie Geld zurückfordern können“, sagt Benjamin Weigl, Finanztip-Experte für Energie. Voraussetzung ist ein zweiter Stromzähler für den Wärmepumpenstrom.
Die Rechtsgrundlage ist die Privilegierung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Sie regelt, dass für separat gemessenen Wärmepumpenstrom keine KWKG- und Offshore-Umlage anfällt. Das Gesetz trat am 23. Dezember 2025 in Kraft, nachdem der EU-Beihilfevorbehalt geklärt war.
Verbraucher müssen ihren Anspruch beim Stromanbieter anmelden. Ein kostenloses Musterschreiben von Finanztip erleichtert den Prozess. Der Stromanbieter hat nur noch bis zum 31. März 2026 Zeit, den Anspruch beim örtlichen Netzbetreiber zu melden. Rückerstattungen gelten nur für das Jahr 2025; für 2023 und 2024 gibt es keinen Anspruch. Die Maßnahme ist Teil der politischen Förderung klimafreundlicher Heiztechnologien wie Wärmepumpen.
