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Smart Meter: Verunsicherung durch irreführende Schreiben

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen erhalten derzeit Schreiben von sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreibern, in denen der Eindruck entsteht, der Einbau eines Smart Meters sei verpflichtend oder besonders dringend erforderlich. Fachleute sehen darin ein Problem: Die Kommunikation sei teils missverständlich und führe zu unnötiger Verunsicherung.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW liegt die gesetzliche Einbaupflicht für intelligente Messsysteme nicht bei den Haushalten selbst, sondern bei den zuständigen Messstellenbetreibern. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen keine eigenständige Beauftragung vornehmen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Digitale Zähler und Smart Meter: ein wichtiger Unterschied

Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland mindestens mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet werden. Diese digitalen Stromzähler ersetzen die klassischen Ferraris-Zähler und ermöglichen eine lokale Speicherung von Verbrauchsdaten, etwa Tages- oder Monatswerte. Eine Datenübertragung findet dabei nicht statt.

Jahreskosten moderne Messeinrichtung=25Euro\text{Jahreskosten moderne Messeinrichtung} = 25\,\text{Euro}Jahreskosten moderne Messeinrichtung=25Euro

Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) geht einen Schritt weiter: Es kombiniert die digitale Messeinrichtung mit einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Dadurch können Verbrauchsdaten automatisch übertragen werden.

Jahreskosten Smart Meter40 bis 50Euro\text{Jahreskosten Smart Meter} \approx 40\text{ bis }50\,\text{Euro}Jahreskosten Smart Meter≈40 bis 50Euro

Wer muss einen Smart Meter bekommen?

Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau eines Smart Meters besteht nur für bestimmte Haushalte. Dazu zählen insbesondere:

  • Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
  • Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW Leistung
  • Haushalte mit steuerbaren Geräten wie Wärmepumpe oder Wallbox

Die Pflicht zum Einbau liegt dabei bei den sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreibern, in der Regel den lokalen Netzbetreibern – nicht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Rolle der Messstellenbetreiber

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist für Einbau, Betrieb und Wartung der Zähler zuständig und an gesetzliche Preisobergrenzen gebunden. Für viele Haushalte gelten dabei regulierte Entgelte, etwa für den Betrieb eines intelligenten Messsystems.

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber hingegen agieren frei am Markt. Ihre Preise sind nicht reguliert und können deutlich variieren. Angebote sollten daher genau geprüft werden, insbesondere wenn mit angeblichen Förderungen oder Zeitdruck gearbeitet wird.

Verbraucherzentrale warnt vor falschen Eindrücken

Die Verbraucherzentrale NRW betont, dass in den aktuellen Schreiben teilweise ein falscher Eindruck einer unmittelbaren Einbaupflicht oder finanziellen Förderung entsteht. Tatsächlich gibt es keine generelle Pflicht für alle Haushalte, aktiv einen Smart Meter zu beantragen oder zu finanzieren.

Weiterführende Informationen bietet die Verbraucherzentrale NRW hier:
Verbraucherzentrale NRW Smart Meter

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