Was passiert, wenn bei Versorgungsengpässen der Strom gedrosselt wird?
Die Leistung von „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“, die seit Beginn dieses Jahres in Betrieb gegangen sind, also Batteriespeicher, Anlagen, die Räume in Privathaushalten kühlen, Wallboxen zum Laden von Elektrofahrzeugen sowie Wärmepumpen, kann bei Bedarf von den Netzbetreibern gedimmt, also vorübergehend gedrosselt, werden. Das Ziel der Maßnahme liegt darin, dadurch das Stromnetz bei möglichen Überlastungen zu entlasten und so die Netzstabilität zu bewahren. Gleichzeitig dient das genannte Vorgehen auch zum Vermeiden von Engpässen im Stromnetz.
„Bauherren sollte das auf keinen Fall davon abhalten, in stromgeführte Technik wie eine Wärmepumpe oder einen Batteriespeicher zu investieren“, stellt Steffen Hans, Experte der Initiative Elektro+ fest. „Die Bundesnetzagentur gibt ganz klar vor, dass der Strombezug nur in absoluten Notfällen gedrosselt wird. In der Regel stellt das auch keinen Komfortverlust dar, weil die Einschränkung nur kurzzeitig greift.“ Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt für die betroffenen Geräte jederzeit garantiert. Das bedeutet, dass Wärmepumpen weiterhin heizen und Elektroautos geladen werden können, wenn auch mit reduzierter Leistung. Als Gegenleistung für die Steuerbarkeit zahlen Haushalte reduzierte Netzentgelte, das heißt, sie profitieren von niedrigeren Stromkosten – und das dauerhaft, auch wenn keine Steuerungshandlungen nötig sind. Die geringeren Netzentgelte werden auf der Stromrechnung separat ausgewiesen, sodass die Ersparnisse klar nachvollziehbar sind. Und wer die Möglichkeit hat, kann ein Energiemanagementsystem einsetzen, das die Steuerung aller betroffenen Geräte im Haus übernimmt. Bei mehreren Geräten bietet es den Vorteil, dass die Energie entsprechend der Wünsche des Benutzers verteilt werden kann“, so Steffen Hans weiter. „Alles in allem also kein Grund zur Sorge.“
Dass Netzbetreiber den Strombezug befristet senken dürfen, ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Paragraph 14 a, festgehalten. Der Hintergrund: Damit die Klimaziele erreicht werden können, müssen in den nächsten Jahren eine Vielzahl an Wärmepumpen und Elektroautos in Betrieb genommen werden. Damit diese leistungsstarken Verbraucher ohne Wartezeit ans Stromnetz angeschlossen werden können, ist jetzt bei Engpässen oder Überlastungen des Verteilnetzes die zeitlich befriste Drosselung des Strombezugs erlaubt. „Davon sind normale Elektrogeräte und Stromanwendungen wie Licht, Waschmaschine oder Kühlschrank nicht betroffen, hier kann und darf auch weiterhin keinerlei Leistungsreduzierung erfolgen“, so Hans. Maximal zwei Stunden am Tag kann der Netzbetreiber den Strombezug auf bis zu 4,2 kW senken. „Mit dieser Leistung können Hausbesitzerinnen und -besitzer ihre Wärmepumpe problemlos weiterbetreiben. Selbst an wirklich kalten Tagen reichen zwei Stunden mit verminderter Leistung nicht aus, um das Haus komplett auskühlen zu lassen“, erklärt Hans. Auch E-Autos müssen nicht stehenbleiben: Sie können in aller Regel mit 4,2 kW Leistung in zwei Stunden für etwa 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.
Anschlussgarantie für Neuanlagen
Die neue Regelung bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher neben den reduzierten Netzentgelten noch einen weiteren Vorteil: Netzbetreiber dürfen den Neuanschluss von Wärmepumpen oder Wallboxen für E-Autos aufgrund möglicher lokaler Netzengpässe nicht mehr ablehnen oder verzögern. Hauseigentümer können sich also bei Interesse auf die Genehmigung verlassen und folglich besser planen.
Auch Altanlagen können profitieren
Anlagen, die vor dem Stichtag in Betrieb gegangen sind haben Bestandsschutz – Besitzer müssen nicht aktiv werden. Wer aber von der Netzentgeltreduzierung profitieren will, kann in bestimmten Fällen in die Neuregelung wechseln.
Weitere Informationen: www.elektro-plus.com