Heizung/WarmwasserNews

Viele ältere Heizkessel, die vor 1992 in Betrieb genommen wurden, müssen dieses Jahr ersetzt werden

Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen dieses Jahr eventuell ersetzt werden. Deswegen ergibt es Sinn, das Alter des eigenen Kessels einmal unter die Lupe zu nehmen. Es lässt sich entweder über die Bauunterlagen, oder über die Schornsteinfegerprotokolle beziehungsweise das Typenschild herausfinden. Nur Konstanttemperaturkessel sind von der Regelung betroffen, für Brennwert- und Niedertemperaurkessel gilt sie nicht. Außerdem müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die schon lange in ihren Ein- und Zweifamilienhäusern wohnen, ihre Heizungen nicht ersetzen.

Ein Heizkessel muss nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden. Welche Heizung am besten zum Haus passt, erklären Gebäudeenergieberater. (Foto: Zukunft Altbau)

Nach 30 Jahren Betrieb müssen Heizkessel in der Regel ausgetauscht werden. Die Gesetzespflicht ist als Anstoß für Gebäudeeigentümer zu verstehen: Erreichen Öl- und Gasheizungen dieses Betriebsalter, belasten sie Geldbeutel und Klima und drohen unerwartet auszufallen. Die Hälfte der Heizkessel in Deutschland ist bereits älter als 20 Jahre. Der Anteil der über 30 Jahre alten Heizkessel steht nicht exakt fest, Experten gehen jedoch von rund zwei Millionen aus. „Diese Uraltkessel sollten unbedingt erneuert werden“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Neue Heizungen haben deutlich bessere Wirkungsgrade, die Investition rechnet sich in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren. Dies ist umso schneller der Fall, wenn zusätzliches Energiesparpotenzial bei der Optimierung von Regelung und Hydraulik genutzt wird.“ Bereits ab einem Alter von 20 Jahren sollten Hauseigentümer prüfen lassen, ob sich ein Tausch gegen eine moderne und effiziente Anlage lohnt, raten viele Fachleute. Neutrale Informationen gibt es kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

Aus für Konstanttemperaturkessel

Nur für Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen vier und 400 Kilowatt endet die Betriebserlaubnis nach drei Jahrzehnten. Brennwert- und Niedertemperaturanlagen dürfen weiterlaufen. Die Eigentumsverhältnisse in Wohngebäuden sind ebenfalls von Bedeutung: Haben Eigentümerinnen und Eigentümer eine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt, dürfen sie ihre Heizung weiter betreiben, auch wenn es sich um Konstanttemperaturkessel handelt. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann die Austauschpflicht. Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen.

Wie sie das Alter ihrer Heizung ermitteln können, ist den meisten Heizungseigentümerinnen und -eigentümern unklar. „Das Typenschild auf dem Heizkessel gibt neben Hersteller und Leistung auch das Baujahr an“, weiß Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. „Es zu finden, ist jedoch nicht immer leicht. Bei manchen Heizkesseln befindet sich das Schild unter einer Abdeckung.“ Weitere Möglichkeiten zur Bestimmung des Alters sind die Rechnung der Heizung, Protokolle des Schornsteinfegers oder Datenblätter zur Heizung. „Wer gar keine Informationen mehr zur Hand hat, kann sich an Fachleute wenden“, so Knapp. „Schornsteinfeger sind in der Lage, das Alter der Heizung bei der Kontrolle festzustellen.“ Eine weitere Möglichkeit ist die Wartung der Heizung; dort lassen sich Alter und Heizungstechnik ebenfalls aufklären. Vor Ort können die Fachleute außerdem eine Empfehlung abgeben, ob es sich lohnt, die Heizung bereits vor Ablauf der 30 Jahre auszutauschen.

Künftig auf erneuerbare Energien setzen

Wer eine neue Heizung erwirbt, sollte darauf achten, dass sie möglichst wenig Schadstoffe und Kohlendioxid (CO2) ausstößt. Am besten eignen sich Geräte, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen vor allem Wärmepumpen und – mit Abstrichen – auch Holz- und Pelletheizungen. Erstere können gut mit Photovoltaikanlagen kombiniert werden, letztere mit Solarthermieanlagen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz liefert oft Wärme aus regenerativen Quellen. Ist ein Tausch auf Basis erneuerbarer Energien vorgesehen, müssen Hauseigentümer Folgendes berücksichtigen: Die Ökoheizungen werden umso effizienter, je niedriger die erforderliche Temperatur des Heizungswassers, die sogenannte Vorlauftemperatur, ist. Eine gute Wärmedämmung reduziert sie deutlich.

Die Wärmewende zuhause lohnt sich. Erneuerbare-Energien-Heizungen schonen nicht nur das Klima, sondern verursachen auch weniger Kosten. Ihre Anschaffungskosten sind nach Abzug der Förderung mit denen von Öl- und Erdgasheizungen vergleichbar. Sie sind jedoch nicht von der steigenden CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe betroffen. Außerdem macht die Nutzung erneuerbarer Wärme unabhängiger von fossiler Energie und ihren Preisschwankungen. Wichtig ist auch: Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, dass zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Daher heißt es an dieser Stelle aus vielerlei Gründen rechtzeitig vorauszudenken.

Gebäudeenergieberatung hilft bei der richtigen Wahl

Wenn Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei der Wahl der passenden Heizung die richtige Wahl treffen wollen, sollten sie eine professionelle Gebäudeenergieberatung durchführen lassen, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Fachleute beraten vor Ort und wissen auch, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen. Ihre Dienstleistung wird zu 80 Prozent finanziell unterstützt, bis zu 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Weitere Informationen: www.zukunftaltbau.de