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Tipp zur Dämmung: Alte Dämmungen überkleben statt ersetzen

Gebäude, die gut gedämmt sind, können fünfmal weniger Wärme nach draußen abgeben, als schlecht gedämmte Häuser. Das verhindert Schimmelbildung, spart Kosten und verbessert den Komfort. Bei der Dämmung von Fassaden ergibt es Sinn, Dämmstoffdicken zwischen 14 und 24 Zentimetern zu verwenden. Sollte bereits eine Dämmschicht vorhanden sein, so lässt sich diese beim Anbringen der neuen Dämmung problemlos weiter nutzen. Dieses Vorgehen nennt sich “Aufdopplung” und ermöglicht es, die Dicke der neuen Dämmschicht zu verringern, ohne dabei Zugeständnisse beim Wärmschutz zu machen.

Rund 40 Jahren nach Anbringung sollten Hauseigentümer ihre Wärmedämmung prüfen lassen. Oft lohnt sich eine Aufdopplung. (Foto: Zukunft Altbau)

„Ob ganz neu dämmen oder aufdoppeln – die Förderbedingungen für die Anbringung einer Wärmedämmung sind so gut wie nie“, betont Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Hauseigentümer sollten daher jetzt aktiv werden.“ Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt für eine Dämmung der Außenwand Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit – 5.000 Euro mehr als bislang. Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

Gebäude sind für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Der Großteil davon entfällt auf das Heizen im Winter. Wenn Außenwände, Keller, Dach und Geschossdecken unzureichend oder gar nicht gedämmt sind, ist der Heizbedarf hoch. Die Wärme strömt dann schnell nach außen. Das erhöht nicht nur den Wärmebedarf und die Heizkostenrechnung, sondern auch den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase. Bis zu 80 Prozent des Heizenergiebedarfs können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer durch eine gute Dämmung der Gebäudehülle einsparen.

Dämmung: Der U-Wert ist entscheidend

Eine Wärmedämmung reduziert auch die Schimmelgefahr. „Je besser eine Wand gedämmt ist, desto wärmer ist die Wandoberfläche in der Wohnung“, sagt Markus Weißert vom Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg. „Feuchtigkeit kann sich dort nicht mehr niederschlagen, Schimmel deshalb nur noch schwer bilden.“ Komfortabler sind warme Wände in der Wohnung außerdem.

Haueigentümer sollten darauf achten, dass die Dämmung fachmännisch angebracht wird und eine ausreichende Dämmwirkung besitzt. Wie gut die Wärmedämmung ist, zeigt der U-Wert. „Der U-Wert ist ein Maß für den Wärmedurchgang, zeigt also an, wie viel Wärme eine Außenwand abgibt“, erklärt Weißert. „Je niedriger der Wert ist, desto besser.“ Gute U-Werte liegen bei 0,12 bis 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m2K)). Gebäudeenergieberater helfen bei der Bestimmung des Werts und der Auswahl einer passenden Wärmedämmung.

Bei einer professionellen Anbringung ist eine Dämmung oft 40 Jahre oder länger intakt. Alte Wärmedämm-Verbundsysteme entsprechen aber häufig nicht mehr aktuellen energetischen Anforderungen. In den 1970er und 1980er Jahren waren Dämmstärken von vier bis acht Zentimeter Standard, heute sind 14 bis 24 Zentimeter die Regel. Es gilt: Nach einer umfassenden Sanierung darf der U-Wert laut Gebäudeenergiegesetz nicht höher als 0,24 W/(m2K) liegen. Um eine BEG-Förderung zu erhalten, ist ein Wert von 0,20 W/(m2K) erforderlich. Wer das Erneuerbare-Wärme-Gesetz von Baden-Württemberg erfüllen will, braucht rund einen Zentimeter Dämmung mehr und einen Wert von unter 0,192 W/(m2K).

Alte Wärmedämmungen erneuern oder aufdoppeln

Eine vollständige Erneuerung der gesamten Fassadendämmung verbessert die U-Werte auf das geforderte Niveau. Hat die vorhandene Dämmschicht keine Schäden, kann sich auch eine Nachrüstung lohnen. Das bisherige Dämmsystem muss nicht auf den Müll und kann weiter Energie einsparen. Auf die alte Dämmung wird eine zweite, neue Dämmschicht angebracht, man spricht deshalb von einer „Aufdopplung“. Weder das Material noch die Dicke der neuen Schicht müssen der alten Dämmung gleichen. Wichtig ist stattdessen, dass der U-Wert des aufgedoppelten Wärmedämm-Verbundsystems unter 0,2 W/(m2K) liegt. Dann ist der Wärmeschutz wieder zukunftsfähig. Auch die positiven Effekte auf Wohnkomfort, Heizkosten und Klima entsprechen denen einer neuen Fassadendämmung.

Sinnvoll ist, den Umbau anzugehen, wenn ohnehin Sanierungsmaßnahmen oder Arbeiten an der Fassadeanstehen. Wenn das Gerüst sowieso schon steht, reduziert das die Kosten. Werden Fassade oder Dach großflächig saniert oder der überwiegende Teil der Fenster ersetzt, ist außerdem ein Lüftungskonzept zu erstellen. Für einen ausreichenden Luftaustausch muss nicht zwingend eine mechanische Lüftungsanlage eingebaut werden. Auch Einzellüfter oder eine bedarfsgesteuerte Abluftanlage sind praktikable und bezahlbare Lösungen.

Verbesserte Fördermittel nutzen

Angst vor einer unwirtschaftlichen Investition müssen Hauseigentümer bei einer fachmännisch angebrachten Dämmung nicht haben. In der Regel sind die Energieeinsparungen innerhalb der Lebensdauer der Fassade so hoch, dass sie die Kosten für die energetische Sanierung mindestens decken. Die Zusatzkosten einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Dämmung decken Fördermittel ab. Mit der höheren Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Januar 2021 ergibt das noch mehr Sinn. Sie verbessert die ohnehin guten Bedingungen für Antragsteller noch weiter.

Die förderfähigen Kosten sind von 50.000 auf 60.000 Euro gestiegen. Außerdem erhöht sich der Zuschuss unter bestimmten Bedingungen von 20 auf 25 Prozent der Investitionskosten. Den Höchstbetrag bekommen diejenigen, die eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lassen. Auch Personen, die bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen haben und eine Maßnahme daraus realisieren, werden mit 25 Prozent gefördert. Kostet eine Dämmung 60.000 Euro, gibt der Staat also bis zu 15.000 Euro hinzu. Das sind 5.000 Euro mehr Zuschuss als noch im vergangenen Jahr. „So gut waren die staatlichen Förderungen für energieeffiziente Gebäude noch nie“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Auch die Beratung und Planung durch qualifizierte Gebäudeenergieberater ist förderfähig. So gewährt der Staat Hauseigentümern optimale finanzielle Bedingungen für die Haussanierung.“

Die seit 1. Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung ist ein weiteres Kostenargument für eine gute Dämmung. Die Bepreisung ist zu Jahresbeginn mit einem Wert von 25 Euro pro Tonne CO2 gestartet. Das entspricht einem Aufschlag von 79 Euro pro 1.000 Liter Heizöl. 2022 werden 30 Euro pro Tonne CO2 fällig, 2023 sind es 35 Euro, 2024 dann 45 Euro und ein Jahr später 55 Euro. Ab 2026 sollen weitere Erhöhungen folgen; wie hoch sie ausfallen werden, ist aber noch unklar. Fest steht aber: Wer bereits heute gut dämmt, spart in den nächsten Jahren deutlich an Heizkosten – Tendenz steigend.

Weitere Informationen: www.zukunftaltbau.de