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Mehr Geld beim Umstieg von fossiler Heizung auf Wärmepumpe

Wer jetzt seinen Kessel gegen eine umweltfreundliche Wärmepumpe tauscht, profitiert von zusätzlichen Fördergeldern
Wer jetzt seinen Kessel gegen eine umweltfreundliche Wärmepumpe tauscht, profitiert von zusätzlichen Fördergeldern

Alte Heizungen schaden der Umwelt. Um ihre energie- und klimapolitischen Ziele nicht zu verfehlen, lockt die Bundesregierung mit weiteren finanziellen Anreizen für eine Wärmewende in deutschen Heizungskellern. Seit Beginn dieses Jahres erhalten sanierungswillige Hausbesitzer im Rahmen des Anreizprogrammes Energieeffizienz (APEE) des Bundeswirtschaftsministeriums zusätzliche Fördergelder.

Wird ein Öl- oder Gaskessel durch eine moderne Wärmepumpe ersetzt, kann der Eigentümer wie bisher einen finanziellen Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm (MAP) beantragen. Für eine Luftwärmepumpe lag die Fördersumme bisher bei mindestens 1.300 Euro, eine Erdwärmepumpe mit Sondenbohrung wird mit 4.500 Euro subventioniert, besonders effiziente Geräte erhalten zusätzlich 50 Prozent der Basisförderung: Bei einer Erdwärmepumpe sind das 6.750 Euro. Mit der neuen Sanierungsoffensive seit Beginn dieses Jahres steigen diese Beträge um weitere 20 Prozent: Statt 1.300 Euro erhalten Sanierer für ihre Luftwärmepumpe jetzt 1.560 Euro, bei der hocheffizienten Erdwärmepumpe sind es 8.100 Euro. Voraussetzung für die Zusatzförderung ist, dass zeitgleich eine Optimierung des gesamten Heizsystems durchgeführt wird, die pauschal mit 600 Euro gefördert wird.

BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski sieht in der Erhöhung der MAP-Zuschüsse ein wichtiges Signal an die Hausbesitzer: “Noch nie hat man für den Umstieg von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe so viel Fördergeld bekommen. Der beste Zeitpunkt für einen Umstieg ist jetzt!”

Für die nächsten drei Jahre stehen für das Anreizprogramm Energieeffizienz jährlich 165 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und die nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen.

Weitere Informationen: www.waermepumpe.de/foerderung