News

Windenergie: Wie ein Artenschutzgutachten entsteht

Wie und wann wird ein Artenschutzgutachten erstellt? Dazu hat die EnergieAgentur.NRW ein neues Video online gestellt. Dieses findet sich unter www.energieagentur.nrw.de/video.

Artenschutzgutachten können zum Beispiel nötig werden, wenn neue Windenergieanlagen geplant werden. “Denn auch in diesem Falle gilt: Es dürfen keine wildlebenden Tiere getötet werden durch die Anlagen, die Tiere dürfen nicht gestört und ihre Lebensstätten nicht beschädigt werden. Diese drei Verbote sind so im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben”, erklärt Pia Dağaşan, Juristin bei der EnergieAgentur.NRW. Besteht die Gefahr, dass beim Bau und Betrieb einer Anlage artenschutzrechtliche Konflikte entstehen, ist deswegen in der Regel ein umfangreiches Artenschutzgutachten nötig.

In dem Video begleitet die EnergieAgentur.NRW die Landschaftsökologen Dr. Michael Quest und Lars Gaedicke bei der Arbeit zur Erstellung eines solchen Gutachtens. Zwischen Frühjahr und Winter sind sie unterwegs, um eventuell gefährdete Tiere zu beobachten und zu kartographieren. Dazu gehören im Herbst und Winter auch Rastvögel wie die arktischen Gänse, die zu Tausenden in Nordrhein-Westfalen überwintern.

Weitere Informationen: www.energieagentur.nrw.de