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Interview mit der RWE Effizienz GmbH zum Thema “Bessere Konditionen für Sanierungen und energetische Einzelmaßnahmen”

Wir haben ein Interview mit Martin Becker, Energieberater bei der RWE Effizienz GmbH zum Thema “Bessere Konditionen für Sanierungen und energetische Einzelmaßnahmen” geführt.

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DeinEnergieportal: “Anfang August 2015 wurden die Konditionen für das KfW-Programm ‘Energieeffizient Sanieren’ verbessert. Der maximale Kreditbetrag für Sanierungen zu einem ‘KfW-Effizienzhaus’ erhöhte sich von 75.000 Euro auf 100.000 Euro. Der Zinssatz beträgt jetzt 0,75 Prozent. Der maximale Tilgungszuschuss stieg von 22,5 Prozent auf 27,5 Prozent des Kreditbetrags. Außerdem ist es – je nach erreichtem energetischen Standard – nicht mehr erforderlich, den ganzen Kredit zurückzuzahlen. Damit werden Sanierungen auch für Gebäude interessant, bei denen sie sich vorher nicht unbedingt gelohnt haben. Wem würden Sie aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen, jetzt konkret über eine Sanierung nachzudenken?”

Becker: “Von der verbesserten Förderung profitieren alle Wohngebäude-Eigentümer: nach wie vor Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, seit August insbesondere aber Vermieter und Eigentümergemeinschaften von mehr als zwei Wohnungen. Diese Zielgruppe kommt nun erstmalig zusätzlich zum günstigen Darlehen in den Genuss eines attraktiven Tilgungszuschusses.”

DeinEnergieportal: “Auch Konditionen für energetische Einzelmaßnahmen haben sich seit Anfang August verbessert. So gibt es jetzt Tilgungszuschüsse von 7,5 Prozent, sofern diese über einen KfW-Kredit finanziert werden. Investoren, die keinen KfW-Kredit nutzen, erhalten für Investitionszuschüsse verbesserte Konditionen. Der Staat übernimmt jetzt bis zu 30 Prozent der Investitionskosten energetischer Sanierungen für Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Maximalzuschuss pro Wohneinheit erhöhte sich gleichzeitig von 18.750 Euro auf 30.000 Euro. Auch hier wieder die Frage: Für wen werden energetische Einzelmaßnahmen jetzt besonders interessant?”

Becker: “Durch die verbesserte Effizienzhausförderung werden jetzt energetische Sanierungen besonders für diejenigen Eigentümer interessant, die Ihr Gebäude bereits teilsaniert haben. Diesen Eigentümern empfehle ich, durch einen unabhängigen Energieberater prüfen zu lassen, ob und mit welchen weiteren Maßnahmen der Effizienzhausstandard erreicht werden kann. Vielfach ist schon mit geringem Aufwand der förderfähige Einstiegs-Effizienzhausstandard 115 erreichbar.”

DeinEnergieportal: “Bringen die genannten verbesserten Konditionen nur für Wohnungseigentümer Vorteile, oder können auch Mieter davon profitieren?”

Becker: “Auch Mieter können Anträge stellen, müssen die geplanten baulichen Maßnahmen aber mit dem Vermieter vorher abstimmen.”

DeinEnergieportal: “Was ist sonst noch in Zusammenhang mit den besseren Konditionen von Bedeutung?”

Becker: “Die Erhöhung der Darlehensgrenze von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit bei der Effizienzhaussanierung verschafft insbesondere Eigentümern selbst genutzter Einfamilienhäuser den nötigen zinsgünstigen finanziellen Spielraum für eine Sanierung in einem Zug. Da die Verschärfungen ab 2016 nicht für Bestandsgebäude gelten, wird die verbesserte Förderung nicht durch höhere Anforderungen aufgezehrt, sondern kommt in vollem Umfang beim Eigentümer an.”