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Wirtschaftlichkeitsberechnung der MEP Werke belegt: Miet-Solaranlage ist eine rentable Investition

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Für Privathaushalte rechnet es sich trotz sinkender Einspeisevergütungen weiterhin, Solarstrom zu produzieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn möglichst viel des grünen Stroms selbst verbraucht wird. Mit ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt die MEP Werke GmbH ihren Kunden individuell und transparent auf, welche nachhaltigen Vorteile eine MEP Miet-Solaranlage bietet.

Der Umstieg auf Solarenergie aus der eigenen Photovoltaikanlage stellt eine langfristige Investition dar. Gerade deshalb ist vorab eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der geplanten Solaranlage unabdingbar. Leider wird dies nicht im jedem Fall und so detailliert wie bei den MEP Werken angeboten. Der Ertrag hängt dabei von einer Vielzahl von Faktoren ab. So spielen zum Beispiel Dachausrichtung und -neigung, Standort, der durchschnittliche Strombedarf, Einspeisevergütung, die Art des Moduls sowie die Globalstrahlung eine entscheidende Rolle. Der Verbraucher sollte auf einen Blick erkennen, welchen Anteil seines gesamten Strombedarfs er mit der eigenen Solarenergie decken kann und mit welcher voraussichtlichen Ersparnis durch die Nutzung einer Solarstromanlage zu rechnen ist.

Eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen die MEP Werke für ihre Kunden und ermitteln auf diese Weise bereits im Vorfeld die Rentabilität einer gemieteten MEP Solaranlage. Den zu erwarteten Mehrwert berechnet der Münchner Full-Service-Anbieter für Solaranlagen anhand diverser Parameter. So wird der spezifische Ertrag für den jeweiligen Standort analysiert, da je nach geografischer Lage der Photovoltaikanlage die Einstrahlungswerte unterschiedlich hoch sind. Neben geografischer Breite und regionaler Besonderheiten gilt es zudem Standortfaktoren wie Neigung und Ausrichtung des Daches, Sonnenhöhe und Verschattung zu beachten. Die MEP Wirtschaftlichkeitsberechnung kalkuliert auch die durchschnittliche Leistungsminderung einer Solaranlage von 0,1 Prozent in einem Jahr ein.

Darüber hinaus berücksichtigen die MEP Werke steuerliche Gegebenheiten in ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einer möglichen steuerlichen Gestaltungsvariante, was nicht in jedem Fall branchenüblich ist. Anhand der berechneten Eigenverbrauchsquote wird eine Zuordnung der Solarstromanlage zum Privat- beziehungsweise zum betrieblichen Vermögen über die gesamte Laufzeit angenommen. Neben den Einnahmen aus der Einspeisevergütung muss der Unternehmer zudem seinen Eigenverbrauch als Betriebseinnahme erfassen und versteuern. Eine solche Konstellation wird in der MEP Berechnung entsprechend erfasst.

In die Kalkulation der MEP Werke fließen neben dem monatlichen Mietaufwand (gemäß Nutzungsantrag und gewählter Solaranlagengröße) für den Vertragszeitraum von 20 Jahren inklusive Einspeisevergütung auch Variablen wie der durchschnittliche konventionelle Strompreis (“Graustrom”), die Strompreisinflation auf Basis der Strompreisentwicklung von 1998 bis 2014 sowie die einmalige Service-Pauschale ein.

Möchte ein Hausbesitzer also eine MEP Solaranlage mieten und seine Eigenverbrauchsquote durch die Nutzung weiterer energieeffizienter Produkte erhöhen, berechnen die MEP Werke als Komplettdienstleister unter Berücksichtigung der genannten Parameter das Wirtschaftlichkeitsszenario. Weist ein Privathaushalt beispielsweise einen durchschnittlichen Strombedarf von zirka 5.000 kWh auf, so empfehlen die MEP Werke eine Solaranlagengröße von fünf kWp für einen monatlichen Festpreis von 95 Euro netto. Auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt sich ein spezifischer, jährlicher Ertrag von zirka 950 kWh/kWp. Die berechnete Eigenverbrauchsquote, das heißt, der prozentuale Anteil des selbst verbrauchten Stroms aus der Solaranlage gegenüber der Gesamtproduktion, liegt unter Beachtung des Haushalts-Lastprofils Strom (HO) des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (bdew) sowie dem angegebenen Strombedarf bei 48,5 Prozent. Nach Ablauf der Grundmietzeit von 20 Jahren ergibt sich eine effektive Ersparnis von insgesamt 4.349,83 Euro gegenüber 100 Prozent Graustrom.

Mit der detaillierten Wirtschaftlichkeitsberechnung erhalten MEP Kunden eine transparente Darstellung der über die 20-jährige Vertragslaufzeit entstehenden Kosten und Einsparungen. Dabei gilt: Durch die einmalige Service-Pauschale in Verbindung mit den monatlichen Raten investiert der Mieter vor allem in den ersten Jahren. Im Verlauf des Nutzungszeitraums steigt der Gewinn für den Solaranlagen-Betreiber jedoch immer signifikanter. “Elementar für unsere Wirtschaftlichkeitsberechnung ist, dass wir dem Kunden nichts vorrechnen wollen, was sich nach 20 Jahren Mietdauer als utopisch herausstellt. Unser Service und unsere Qualität sind das A und O unseres Modells”, sagt der Unternehmensgründer Konstantin Strasser.

Weitere Informationen: www.mep-werke.de