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Auch 2015 wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte von Kommunen

Für kommunale Klimaschutzkonzepte und Maßnahmen zu deren Umsetzung stellt das Bundesumweltministerium (BMUB) auch 2015 mehrere Millionen Euro zur Verfügung. Wollen Städte, Gemeinden und Landkreise Geld aus dem Topf erhalten, können sie noch bis zum 31. März Förderanträge beim Projektträger Jülich einreichen. Darauf weist die baden-württembergische Landesenergieagentur KEA hin. Für einige Förderschwerpunkte, wie die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder die Förderung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten, können auch ganzjährig Anträge gestellt werden.

Unterstützung bei der Antragsstellung, bei der Erstellung von Klimaschutzkonzepten oder der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bekommen Kommunen bei der Landesenergieagentur. Genutzt haben das in den vergangenen Jahren unter anderem Schwäbisch Hall, Nürtingen, Offenburg und Reutlingen.

Mit der “Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen” – kurz: Kommunalrichtlinie – fördert das Bundesumweltministerium (BMUB) neben der Entwicklung von Klimaschutzkonzepten auch eine Einstiegsberatung, Klimaschutzteilkonzepte, Energiesparmodelle an Schulen und in Kitas, investive Maßnahmen sowie die Beschäftigung von Klimaschutzmanagern/innen für die Umsetzung. Das Förderprogramm ist bei Kommunen begehrt: Seit seiner Einführung im Jahr 2008 wurden bundesweit rund 7.300 Projekte gefördert, davon knapp 1.250 alleine in Baden-Württemberg.

“Die Förderbedingungen wurden für 2015 weiterentwickelt und in Details geändert”, erklärt Thomas Steidle, Mitarbeiter des Bereichs Klimaschutzkonzepte bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. “Vor der Antragstellung ist ein Blick in die aktuellen Förderbedingungen und die Merkblätter zu den unterschiedlichen Programmen sinnvoll.” Für integrierte Klimaschutzkonzepte, die Durchführung einer Einstiegsberatung oder die Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement würden bis zu 65 Prozent der Kosten vom Bund übernommen, auch für Anträge im Bereich Energiemanagement und für Projekte von Schulen und Kitas gelte dieser Fördersatz. Für Teilkonzepte betrage die Förderquote weiterhin bis zu 50 Prozent, so Steidle. Investive Maßnahmen wie die Erneuerung von Beleuchtungs- oder Belüftungsanlagen würden ebenfalls wieder gefördert.

Klimaschutzkonzepte haben das Ziel, CO2-Minderungspotenziale aufzuzeigen und zu erschließen. “Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien, damit diese entscheiden können, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten”, sagt Steidle. Zentrale Inhalte sind Energie- und CO2-Bilanzen, die Ermittlung von Potenzialen für Energieeinsparung und erneuerbare Energien, das Aufzeigen konkreter Maßnahmen nebst Strategien zu deren Umsetzung sowie ein Controlling-Konzept. “Mit dem Controlling lassen sich Erfolge oder Misserfolge aufzeigen, auf deren Grundlagen dann wiederum neue Entscheidungen getroffen werden können”, so Steidle weiter.

Die Förderangebote für Klimaschutzteilkonzepte sind inzwischen sehr differenziert. Damit können Kommunen ganz gezielt und detailliert die Umsetzung von Maßnahmen in den wichtigsten Handlungsbereichen vorbereiten. Das Merkblatt über die Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten sollte laut Thomas Steidle von jeder Kommune intensiv studiert werden. Es findet sich unter https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzkonzepte.

Da viele Kommunen sich bereits in der Umsetzungsphase ihres Klimaschutzkonzepts befinden, bietet die KEA auch hier vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. So begleitet sie die Kommunen etwa bei der Einreichung von Förderanträgen für Klimaschutzmanager, der Erarbeitung von Quartierskonzepten und Klimaschutzteilkonzepten, der Entwicklung von konkreten Projekten oder der Konzeption und Moderation von Veranstaltungen.

Weitere Informationen: www.kea-bw.de

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