Verbraucherzentrale NRW: Wärmepumpe bleibt trotz neuer BEG-Regeln eine attraktive Heizlösung
Die Verbraucherzentrale NRW informiert über die neuen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit dem 21. Juli 2026 für den Austausch alter Heizungsanlagen gegen Wärmepumpen gelten. Eigentümer sollten ihre geplanten Modernisierungen jetzt genau prüfen, denn je nach Projektstand können unterschiedliche Förderbedingungen greifen. Die Änderungen betreffen unter anderem Förderhöhen, Boni und Übergangsregelungen für bereits vorbereitete Vorhaben. Gleichzeitig bleibt die Wärmepumpe eine wichtige Technologie für eine klimafreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung. Die Verbraucherzentrale NRW gibt fünf Tipps, worauf Hausbesitzer bei der weiteren Planung achten sollten.

Förderbestandteile genau prüfen
Mit den neuen BEG-Regelungen gelten ab dem 21. Juli 2026 veränderte Förderbedingungen für Wärmepumpen. Die Grundförderung bleibt weiterhin bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, gleichzeitig werden jedoch die maximal förderfähigen Investitionskosten angepasst. Auch beim Klimageschwindigkeitsbonus gibt es Änderungen: Dieser reduziert sich zunächst von 20 auf 16 Prozent und soll anschließend ab dem 1. Februar 2027 sowie danach jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere vier Prozentpunkte sinken. Ab dem 1. August 2028 entfällt dieser Bonus vollständig. Eigentümer sollten daher frühzeitig prüfen, welche Förderbestandteile für das eigene Vorhaben relevant sind.
Einkommensbonus richtig einordnen
Auch beim Einkommensbonus ändern sich die Förderbedingungen. Entscheidend ist künftig, in welche Einkommensklasse der jeweilige Haushalt fällt. Bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 30.000 Euro kann der Bonus künftig 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten in dieser Einkommensgruppe zusätzlich einen Bonus von 40 Prozent.
Bei Einkommen zwischen 30.001 und 40.000 Euro bleibt die Grundförderung von 30 Prozent bestehen, Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind können ebenfalls einen zusätzlichen Bonus erhalten. Für Einkommen zwischen 40.001 und 50.000 Euro ist künftig ein Bonus von zehn Prozent vorgesehen, bei Haushalten mit Kind können weitere Förderanteile hinzukommen. Zudem wird bei mindestens einem minderjährigen Kind das maßgebliche zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert, wodurch mehr Familien höhere Förderstufen erreichen können.
Übergangsregelungen und neue Anforderungen beachten
Für bereits weit fortgeschrittene Projekte spielt die Übergangsregelung eine wichtige Rolle. Liegt eine Bestätigung zum Antrag (gBzA) der Förderbank KfW vor, bleibt diese sechs Monate ab Erstellung gültig und kann auch nach dem 21. Juli 2026 für einen Antrag nach den neuen Förderbedingungen genutzt werden. Bereits erstellte, nach dem 20. Juli 2026 nicht genutzte Technische Projektbeschreibungen (TPB) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verlieren dagegen ihre Gültigkeit.
Mit der Neuregelung entfallen zudem einzelne Förderbestandteile. Dazu gehört der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent für Wärmepumpen. Künftig soll außerdem der Einsatz natürlicher Kältemittel verpflichtend sein. Auch der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt.
Förderobergrenzen in die Planung einbeziehen
Neben den einzelnen Förderbausteinen gelten weiterhin maximale Fördersätze. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro mit mindestens einem Kind können künftig einen maximalen Fördersatz von 80 Prozent erreichen. Für alle übrigen Antragsberechtigten bleibt die Obergrenze bei 70 Prozent.
Welche Förderung tatsächlich erreicht werden kann, hängt von den individuellen Voraussetzungen und den kombinierbaren Förderbausteinen ab. Deshalb sollten alle möglichen Boni gemeinsam betrachtet und frühzeitig in die Finanzierungsplanung einbezogen werden.
Langfristige Vorteile der Wärmepumpe berücksichtigen
Auch mit den neuen BEG-Regelungen bleibt die Wärmepumpe eine zukunftssichere Heizlösung. Die Systeme nutzen überwiegend erneuerbare Energie und können langfristig dabei helfen, Energiekosten zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Besonders effizient arbeitet eine Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder einem günstigen Wärmepumpenstromtarif.
Ab dem ersten Quartal 2027 ist zudem ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent für Wärmepumpen vorgesehen, die in der Europäischen Union oder assoziierten Märkten gefertigt werden. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung auf 15 Prozent sinken. Bei der Auswahl eines Systems sollten Eigentümer deshalb neben der Förderhöhe auch die Herkunft und Qualität der Technik berücksichtigen.
Weiterführende Informationen
Der Ratgeber „Wärmepumpe“ der Verbraucherzentrale kann hier bestellt werden:
Ratgeber Wärmepumpe – Verbraucherzentrale
