EnergieVerbraucher

Wärmepumpen-Strom 2025: Umlagen entfallen bei separatem Zählpunkt

Wer eine Wärmepumpe über einen eigenen Stromzähler betreibt, kann für das Jahr 2025 rückwirkend eine Erstattung bei zwei Strompreis-Umlagen beantragen. Betroffen sind die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage. „Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kann dies eine Entlastung von rund 78 Euro bedeuten“, erklärt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Damit der Anspruch rechtzeitig geltend gemacht wird, sollten VerbraucherInnen einige Tage vor dem 28. Februar formlos den Antrag auf Rückerstattung beim Energieversorger einreichen. Viele Anbieter stellen dafür eigene Formulare oder Musterbriefe auf ihrer Website bereit, die anschließend den Netzbetreiber informieren.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW/adpic

Ein separater Zählpunkt bedeutet, dass die Wärmepumpe über einen eigenen Stromzähler an das Netz angeschlossen ist, installiert und betrieben vom Messstellenbetreiber. Die gesetzliche Grundlage für die Rückerstattung bildet Paragraph 22 des Energiefinanzierungsgesetzes. Nachdem die EU der Regelung beihilferechtlich zugestimmt hat, meldet der Energieversorger den Anspruch beim Netzbetreiber.

Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Wärmepumpe eigenständig abgerechnet wird. Nur so können KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage auf null reduziert werden. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden pro Jahr ergibt sich so eine mögliche Rückerstattung von etwa 78 Euro, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Entlastung gilt ausschließlich für die Strommenge, die die Wärmepumpe verbraucht. Viele Anbieter unterstützen ihre KundInnen dabei mit elektronischen Formularen oder Musterbriefen.

Weitere Informationen finden Interessierte bei der Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/13750. Den Ratgeber „Wärmepumpe“ gibt es hier: https://shop.verbraucherzentrale.de/rubriken/alle-titel-von-a-z/ratgeber-waermepumpe/9783863364205. Aktuelle Veranstaltungen rund um Energie werden auf www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen angekündigt.

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