Solarwirtschaft begrüßt Fortschritte bei Energierechtsnovelle
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) zeigt sich zufrieden mit der Einigung der Bundestagsfraktionen zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Anpassungen schaffen wichtige Voraussetzungen für den weiteren Ausbau und die Systemintegration der Solarenergie, die mittlerweile fast 15 Prozent des Strombedarfs in Deutschland deckt. Besonders begrüßt werden Maßnahmen zur Flexibilisierung von Speichern, Vereinfachungen bei der Direktvermarktung und der Verzicht auf verpflichtende Direktvermarktung für kleinere Anlagen. Gleichzeitig kritisiert die Branche die geplante Anhebung der Kostenobergrenzen für Smart Meter, die kleinere Anlagenbetreiber unverhältnismäßig belasten könnten. Die Novelle soll noch in dieser Woche verabschiedet werden.
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„Photovoltaik deckt inzwischen fast 15 Prozent des heimischen Strombedarfs. Solarenergie ist damit zur tragenden Säule im Stromsystem geworden. Mit den aktuellen Änderungen im Energierecht erfolgen notwendige Schritte zu ihrer weiteren Flexibilisierung und erfolgreichen Systemintegration. Weitere Hemmnisse für einen ambitionierten Ausbau der Solarenergie und Speicher und deren intelligente und bedarfsgerechtere Betriebsweise werden jetzt beseitigt. Als Solarbranche tragen wir diese Änderungen verantwortungsbewusst mit, auch wenn damit einige Anpassungen und kommunikative Herausforderungen verbunden sind“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Die Interessenvertretung der Solar- und Speicherwirtschaft begrüßt, dass der vorgesehene Wegfall der Einspeisevergütung zu Zeiten negativer Börsenstrompreise nun auch für Betreiber von Solaranlagen größtenteils kompensiert werde.
Auch die nun geeinten Verbesserungen für eine flexiblere Fahrweise von Speichern und die vorgesehenen Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von Solarstrom seien wichtig. Gleichzeitig sei es eine richtige Entscheidung der Parlamentarier, auf eine Pflicht zur Direktvermarktung für Solarstromanlagen unter einer Leistungsschwelle von 100 Kilowattpeak verzichtet zu haben. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war diese noch vorgesehen. Als überfällig bezeichnet der BSW-Solar zudem die Verpflichtung der Netzbetreiber zur sicheren Steuerung von Solaranlagen.
Kritisch sieht die Solarwirtschaft hingegen die vorgeschlagene Anhebung der Preisobergrenzen für intelligente Messysteme, sogenannte Smart Meter. Diese würden einseitig Betreiber:innen von kleinen Solarstromanlagen belasten, während von der damit verbundenen Digitalisierung des Stromnetzes vor allem ein vereinfachter Netzbetrieb und die Allgemeinheit profitiere.
Aus Sicht der Solarbranche sei entscheidend, dass es nun zu keinen weiteren Verzögerungen beim Rollout der Steuerungstechnik kommt. Dies sei nicht zuletzt wichtig, damit die nun im Gesetzesentwurf für Photovoltaik-Neuanlagen vorgesehene übergangsweise Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent zeitnah wieder entfallen kann. Für Endkunden sei davon unbenommen wichtig zu verstehen, dass Solaranlagen kombiniert mit einem intelligent beladenen Speicher fast keinerlei Nachteile durch die Neuregelungen entstehen, da die solaren Erzeugungsspitzen direkt vor Ort verbraucht oder zwischengespeichert werden können. Selbst bei Volleinspeiseanlagen in Südausrichtung ergäben sich durch die zur Spitzenkappung vorgesehene 60-Prozent-Grenze lediglich Abregelungsverluste von acht bis neun Prozent der eingespeisten Energiemenge.